Drucksache - DrS/2024/030
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergebnisse aus Jugend im Kreistag vom November 2023 / AG 1 Mobilität und Umwelt hier: Antrag Solarkraftwerke für Klimaschutz und Energiewende
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Beteiligt:
- Liegenschaften und Bauprojekte
- Ziele:
- 7. Ziel 7 - Natur-, Landschafts- und Klimaschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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02.07.2024
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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28.02.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
Die Dächer der kreiseigenen Gebäude (Bildungszentren, Verwaltungsgebäude, und weitere) sind mit Solarpanelen auszustatten, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist.
Vertragspartner des Kreises (zum Beispiel Verkehrsbetriebe) sollen zu einer ökologischen Nutzung ihrer Dachflächen angehalten werden.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der Sanierungsfahrplan für die kreiseigenen Gebäude und das Klimaschutzkonzept 2030 des Kreises enthalten bereits Maßnahmen, die der Beschlussfassung aus JiKT entsprechen.
Sachverhalt:
Stellungnahme der Verwaltung
Es ist bereits grundsätzliche Zielsetzung des Kreises, Dächer der kreiseigenen Gebäude mit PV-Anlagen auszustatten, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Dies ist auch Bestandteil des Sanierungsfahrplans (DrS/2022/115). Auch das Klimaschutzkonzept 2030 des Kreises enthält bereits die Maßnahme V7 (Eigene Liegenschaften zum Vorbild machen), die der Beschlussfassung aus JiKT entspricht. Insofern kann dem Beschluss gefolgt werden.
Im zweiten Teil des JiKT-Beschlusses wird nicht deutlich, was mit dem Adjektiv „ökologisch“ konkret gemeint ist. Verstanden als umweltbewusste Nutzung ist es bereits Gegenstand der Maßnahme V4 (Beschaffung und Vergabe nachhaltig gestalten) des Klimaschutzkonzeptes 2030 des Kreises, das sukzessive umgesetzt wird. Insofern kann auch in diesem Punkt dem Beschluss gefolgt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
ohne konkretes Vorhaben nicht bezifferbar
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| s. DrS/2022/115 |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
x | Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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126,5 kB
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