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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/255-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Ab 2024 werden 20.000€ für die Arbeit der politischen Jugendorganisationen der demokratischen Parteien für demokratische Projekte in den Kreishaushalt eingestellt. Interimsich soll der Jugendhilfeausschuss der Empfänger und Entscheider für und über Projektvorschläge der Jugendorganisationen. Die interimistische Sonderstellung des JHA endet mit der Gründung eines eingetragenen Vereins als Dachorganisation für die demokratische, politische Jugendorganisationen VPJ Kreis Segeberg. Die Projektvorschläge der Jugendorganisationen sind in der interimistischen Phase jeweils spätestens zwei Wochen vor der jeweiligen Jugendhilfeausschusssitzung bei der Kreisverwaltung einzureichen.

 

2. Jede politische Jugendorganisation der demokratischen Parteien soll einen gleich hohen Anteil der Gelder erhalten. Aus diesen Anteilen soll die Gründung des VPJ Kreis Segeberg unterstütz werden.

 

3. Nach der Gründung/Statuierung soll der VPJ Kreis Segeberg die Gelder gemäß der zu beschließenden Statuten des VPJs verwalten und die Summe in Höhe von 20.000€ den politischen Jugendorganisationen der demokratischen Parteien zuteilen.

 

4. Die entsprechende Grundlage zur Entscheidung auf Zuteilung der Gelder für den Jugendhilfeausschuss ist die zu verabschiedene beiliegende Richtlinie.

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

 

Sachverhalt:

s. Antrag

 

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Finanz. Auswirkung

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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