Drucksache - DrS/2024/116
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Wahl des Kreiswehrführers
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
- Bearbeitung:
- Martina Schmidt
- Verfasser 1:
- Ketzner, Tabea
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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24.06.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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09.07.2024
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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11.07.2024
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Amtszeit des Amtsinhabers Jörg Nero endet zum 04.07.2024. Der Posten des Kreiswehrführers ist zum 05.07.2024 neu zu besetzen.
Sachverhalt:
Nach Ablauf der Amtszeit von Jörg Nero wäre der Posten der Kreiswehrführung ab dem 05.07.2024 vakant.
Auf der Delegiertenversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes am 23.03.2024 in Oering wurde Jörg Nero zum Kreiswehrführer wiedergewählt. Von den 184 anwesenden stimmberechtigen Delegierten wurden 163 Stimmen für Herrn Nero abgegeben.
Gem. § 15 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes bedarf die Wahl der Zustimmung des Kreistages.
Herr Nero ist anschließend durch den Landrat unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für 6 Jahre zum Kreiswehrführer zu ernennen und zu vereidigen. Die Amtszeit beginnt am 11.07.2024.
Finanz. Auswirkung
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Nein |
x |
Ja: |
x |
Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Da der Kreiswehrführer bereits eine Aufwandsentschädigung sowie Kleidergeld gem. BrSchG i.V.m. EntschVOfF erhält, sind die zukünftigen Aufwendungen für Herrn Nero bereits im Produkt 1261100 geplant. |
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Mittelbereitstellung |
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Teilplan: |
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In der Ergebnisrechnung |
Produktkonto:
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In der Finanzrechnung investiv |
Produktkonto: |
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Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung |
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in Höhe von |
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Euro |
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(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
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Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch |
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Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
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Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
x |
Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
x |
Nein |
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Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
x |
Nein |
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Ja: |
