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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2024/101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung/SVG wird beauftragt, mit der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) Verhandlungen mit dem Ziel zu führen, das Teilnetz SE1/2 Norderstedt/Henstedt-Ulzburg ab dem Fahrplanwechsel 12/2026 für 10 Jahre direkt an die VHH zu vergeben.

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der zwischen dem Kreis Segeberg und der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) bestehende Verkehrsvertrag über das ÖPNV-Teilnetz SE1/2 Norderstedt/Henstedt-Ulzburg läuft am 12.12.2026 aus und ist ab dem 13.12.2026 neu zu vergeben.

Dies soll erneut in Form einer Direktvergabe für 10 Jahre erfolgen, da sich dieses Verfahren bewährt hat und überdies fachlich als vorteilhaft bewertet wird (optimale Einflussmöglichkeiten, erleichterte E-Transformation, Vermeidung von Friktionen bei Fahrpersonal und Leistung).

Die zur Vorbereitung der Vergabe notwendigen Verhandlungen sollen noch vor der Sommerpause beginnen und zum Jahresende 2024 abgeschlossen werden. Das Ergebnis wird den politischen Gremien anschließend zur Entscheidung vorgelegt. Aussagen über finanzielle Auswirkungen werden erst dann möglich sein.

 

Sachverhalt:

Der zwischen dem Kreis Segeberg und der VHH bestehende Verkehrsvertrag über das ÖPNV-Teilnetz SE1/2 läuft am 12.12.2026 aus und ist insofern ab dem 13.12.2026 neu zu vergeben.

Gemäß der einschlägigen Rechtsgrundlagen (Verordnung VO (EG) 1370/2007, Personenbeförderungsgesetz (PBefG)) können ÖPNV-Leistungen direkt vergeben werden, wenn die zuständige Behörde über den Empfänger einer Direktvergabe (allein oder zusammen mit anderen zuständigen Behörden) einen beherrschenden Einfluss hat und damit eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt. Zusätzlich muss der Empfänger einer Direktvergabe seine Tätigkeiten auf das Zuständigkeitsgebiet der zuständigen Behörde bzw. der Gruppe zuständiger Behörden beschränken.

Diese Voraussetzungen sind erfüllt, da der Kreis Segeberg durch seine (über die VHH Beteiligungsgesellschaft mbH (VHHBG) gemeinsam mit den Kreisen Pinneberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg organisierte) Beteiligung an der VHH und die damit verbundenen satzungsgemäßen Einflussnahmerechte einen (mit)beherrschenden Einfluss auf die VHH hat und diese nur auf dem Gebiet der sie beherrschenden Gruppe zuständiger Behörden (vorgenannte vier Kreise sowie die Freie und Hansestadt Hamburg) tätig ist.

Bereits bei der Vergabe des bestehenden SE1/2-Verkehrsvertrags (Laufzeit 12/2016 bis 12/2026) an die VHH wurde die Möglichkeit einer Direktvergabe genutzt. Die Erfahrungen mit der Vergabe selbst sowie mit der kontinuierlichen verkehrsvertraglichen Zusammenarbeit sind positiv, das Verfahren hat sich im Ergebnis bewährt. Zudem sichert eine Direktvergabe an die VHH als kommunales Unternehmen optimale Einflussnahmemöglichkeiten des Kreises Segeberg auf die attraktivitätsorientierte ÖPNV-Weiterentwicklung. Dies zeigt sich u.a. daran, dass die (gesetzlich vorgegebene und im RNVP verankerte) sukzessive E-Transformation mit höherer Transparenz und geringerem Bürokratieaufwand umgesetzt werden kann. Hinzu kommt, dass auf diese Weise Verwerfungen im Bereich des Fahrpersonals von vornherein vermieden werden, die angesichts eines schwierigen Arbeitsmarkts im Falle eines Betreiberwechsels zu ernsten Problemen führen können (Abwanderung von Personal, Schwierigkeiten bei der Neugewinnung von Personal, Probleme bei der Zuverlässigkeit/Qualität der Leistungserbringung).

Vor diesem Hintergrund wird eine erneute Direktvergabe für 10 Jahre ab 12/2026 fachlich als vorteilhaft bewertet und empfohlen. Die zur Vorbereitung notwendigen Verhandlungen zwischen der Verwaltung/SVG und der VHH werden sich am Bestand, dem RNVP sowie dem Rechtsrahmen und den sich daraus ableitenden Perspektiven orientieren. Die Verhandlungen sollen vor der Sommerpause 2024 beginnen und zum Jahresende abgeschlossen werden, das Ergebnis wird den politischen Gremien anschließend zur Entscheidung vorgelegt. Vor diesem Hintergrund ist die heutige Vorlage als vorbereitender Grundsatzbeschluss zu verstehen, der selbst noch keine finanziellen Auswirkungen hat. Aussagen über finanzielle Auswirkungen werden insoweit erst im Rahmen des Verhandlungsergebnisses möglich sein.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Nein

 

x

Ja: ab 2027

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 547

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

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