05.06.2012 - 3.11 Kündigung des Grundlagenvertrages und des Perso...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.11
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 05.06.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Petra Krügel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende erläutert, dass diese Vorlage und der heute anstehende Beschluss die logische Folge aus dem Grundsatzbeschluss des Kreistages vom Dezember 2011 seien. Frau Grandt erläutert auf Nachfrage von Frau Lessing, dass die Kündigung der einzelnen Personalgestellungsverträge jeweils einzeln zu kündigen seien und im Vorwege dem Personalrat vorzulegen seien. Der heute vorliegende Grundlagenvertrag unterliege nicht der Mitbestimmung. Anschließend verweist Frau Lessing auf die direkt bei der GMSE angestellten Mitarbeiter, welche aktuell mit 10 % unter dem TVöD bezahlt werden würden. Dazu führt der Vorsitzende aus, dass dieses im Zuge der Reorganisation des Gebäudemanagements glatt gezogen werden solle. Anschließend stellt der die Vorlage zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt,
- den Grundlagenvertrag über die zu erbringenden Dienste im Bereich des Facilitymanagements zwischen dem Kreis Segeberg, dem Eigenbetrieb „Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg (ISE) und dem Kommunalunternehmen „Gebäudemanagement des Kreises Segeberg (GMSE AöR) vom 21.12.2007
und
- den Personalgestellungsvertrag zwischen dem Kreis Segeberg und dem Kommunalunternehmen „Gebäudemanagement des Kreises Segeberg (GMSE AöR)“ vom 15.12.2007
fristgemäß zum 31.12.2012 zu kündigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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120,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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214,2 kB
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