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ALLRIS - Auszug

29.11.2011 - 3.7 Kreiswahlausschuss für die Kommunalwahlen 2013;...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ausschuss beschließt ohne Aussprache.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag überträgt gemäß § 12 Abs. 3 Satz 3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) die Befugnis zur Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer des Kreiswahlausschusses sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter auf den Hauptausschuss.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -