06.12.2011 - 3.1 Satzung über die Heranziehung der kreisangehöri...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 06.12.2011
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende erläutert einführend den Beschluss des Sozialausschusses und verweist auf die Änderungen in der Satzung. Herr Dr. Hoffmann ergänzt, dass die Regelungen im Einvernehmen mit den Gemeinden getroffen worden seien. Daneben erläutert er auf Nachfrage von Herrn Mohr, dass eine Heranziehung der Gemeinden auch bei nicht auskömmlichen Mitteln zulässig sei. Danach stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg erlässt die „Satzung über die Heranziehung der kreisangehörigen Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter zur Durchführung des § 6 b Bundeskindergeldgesetz“ in der anliegenden Form (Anlage Nr. 1) mit den besprochenen Änderungen rückwirkend zum 01.01.2011.
Ferner wird die Verwaltung gebeten, die Landesregierung auf die Nichtauskömmlichkeit der Mittel für die Verwaltungskosten hinzuweisen und diese aufzufordern, bei der Bundesregierung entsprechende höhere Zuwendungen einzuwerben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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18,3 kB
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