04.10.2011 - 4.1 Personalbedarf aus Änderung des Vormundschaftsr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 04.10.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Stankat erläutert dem Ausschuss die Vorlage. Abweichend von der Berichtsvorlage müssen zwischenzeitlich bis zu 130 Vormundschaften im Jugendamt geführt werden. Durch eine Änderung des Vormundschaftsrechts dürfe ein Vormund zukünftig maximal 50 Vormundschaften übernehmen. Zur Umsetzung gebe es eine Übergangsfrist bis zum 05.07.12. Zur Umsetzung der Gesetzesänderung sei mindestens eine zusätzliche Stelle notwendig und diese sei auch von der Verwaltung im Haushaltsentwurf 2012 vorgesehen. Der Ausschuss nimmt diese Informationen zur Kenntnis.