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ALLRIS - Auszug

07.09.2011 - 3.2 Sachstand "Frühe Hilfen"

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Kristoffersen erläutert dem Ausschuss die Frühen Hilfen und die Schutzengelprojekte im Kreis Segeberg mittels einer PowerPoint Präsentation. Diese ist dem Protokoll angefügt. Aktuell gebe es im Kreis drei Schutzengelprojekte. In Bad Segeberg, in Bad Bramstedt und in Kaltenkirchen. Die Vertreter dieser Projekte, Frau Häusler, Frau von Wildenrat und Frau Kehrmann Panten, stellen diese kurz vor. Anschließend geht Frau Kristoffersen auf die Ziele und die Finanzierung ein. Zur Finanzierung führt sie aus, dass die Landesmittel 2012 auf 30.000 Euro für den Kreis Segeberg gekürzt würden. Es müssten auch Landesmittel an das Stadtjugendamt Norderstedt weitergeleitet werden, so dass dann im Ergebnis lediglich 22.800 Euro für den Kreis zur Verfügung stünden. Sie schlage vor, diese Mittel zu gleichen Teilen auf die drei Projekte zu verteilen sowie pro Projekt 12.000 Euro Kreismittel zur Verfügung zu stellen. Die Projekte hätten sich im Sinne niedrigschwelliger und zugehender Prävention als erfolgreich erwiesen und sollten auch angesichts von Vorgaben des neuen Bundeskinderschutzgesetzes ab 2012  unbedingt ausgebaut werden.

 

Danach stellt sie einen weiteren Baustein für die Frühen Hilfen vor. Dabei handle es sich um Babybegrüßungsbesuche. Diese könnten dazu dienen, die Wertschätzung für Familien mit neugeborenen Kindern zu zeigen und den Eltern hilfreiche Informationen zu vermitteln. Daneben könnte den Eltern eine sogenannte Schatzkiste überreicht werden. Die Kosten für dieses Projekt würden sich bei rd. 1.500 Geburten im Kreis auf rund 30.000 Euro pro Jahr belaufen. Sie schlägt vor, die Kommunen mit einzubeziehen und die Kosten so möglichst zu halbieren.

Herr Mohr verweist vor dem Hintergrund der genannten Kosten auf die Haushaltslage des Kreises und bittet um eine Stellungnahme, ob es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handle. Dazu führt Herr Schneider aus, dass es sich bei den vorgeschlagenen Frühen Hilfen um gesetzlich vorgesehene Hilfen und daher um pflichtige Aufgaben handelt, für deren konkrete Ausgestaltung nach Art, Umfang und Qualität jedoch im Ergebnis der örtliche Jugendhilfeträger zuständig sei.

Anschließend dankt der Ausschuss für die gegebenen Informationen und nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

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Anlagen