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ALLRIS - Auszug

19.05.2011 - 3.4 Verlängerung der Aufgabenübertragung Abfallents...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende verweist einführend auf die geplante Laufzeit des Vertrages bis 2050 und bittet um eine Stellungnahme, ob dieses nötig sei. Dazu führt Herr Kretschmer aus, dass die Laufzeit an die Nachsorgezeiten für die Deponie gekoppelt werden solle und sich daher die Laufzeit bis 2050 ergebe. Auf Nachfrage von Frau Marcussen führt er aus, dass Auslöser für diese Thematik die gesetzliche Verpflichtung sei, alle 10 Jahre ein Abfallwirtschaftsprogramm festzulegen. Die aktuellen Verträge würden 2018 auslaufen und der WZV und die Stadt Norderstedt wollen diese Aufgaben weiterhin übernehmen. Anschließend weist Herr Hansen daraufhin, dass diese Fragen bereits im UNK-Ausschuss diskutiert worden seien. Daneben gebe es keine wirkliche Alternative. Der Fachausschuss habe diesem einstimmig zugestimmt. Anschließend stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag wie folgt zu beschließen:

  1. Der Ausschuss befürwortet eine Verlängerung des Vertrages vom 01.09.1999 zur Übertragung der Aufgabe Abfallentsorgung auf den Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg bis zum 31.12.2050. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Vertragsänderung dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
     
  2. Der Vertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse für die Zentraldeponie Damsdorf/Tensfeld vom 04.09.1999 soll so geändert werden, dass im § 2 Absatz 4. der erste Satz ersatzlos gestrichen wird. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Vertragsänderung dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
     
  3. Dem Antrag auf Verlängerung der Aufgabenübertragung nach § 16 Abs.2 KrW-/AbfG vom WZV auf seine WZV-Entsorgungsgesellschaft wird zugestimmt. Dem Kreistag wird empfohlen dem Antrag ebenfalls zuzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage