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ALLRIS - Auszug

16.05.2011 - 3.1 Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Bildung eine...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach einer kurzen Einführung durch den Vorsitzenden erläutert Herr Schmidt auf Nachfrage von Herrn Behr, dass der in der Anlage enthaltene Leistungskatalog seit fünf Jahren existiere und ein Resultat aus dem Betriebsheft für den Straßenbetriebsdienst sei. Der Leistungskatalog sei in enger Abstimmung mit dem WZV erstellt worden. Neu seien die Mengenangaben zu Beginn. Diese würden jährlich daran angepasst werden, was der WZV mit dem Budget umsetzen könne. Das Gesamtbudget sei auf fünf Jahre festgeschrieben. Sollten die Mittel nicht ausreichen, um die notwendigen Maßnahmen durchzuführen, müssen im Kreistag entschieden werden, in welchen Bereichen gekürzt werde oder ob das Budget angepasst werde. Herr Kretschmer führt abschließend aus, dass es äußert positiv sei, dass es gelungen sei, nach dem Gespräch mit dem Landesrechnungshof am 25.03. in so kurzer Zeit einen Vertragsentwurf zwischen Kreis und WZV erarbeiten zu können. Danach stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 19 a GkZ über die Wahrnehmung der Aufgabe „Straßenbetriebsdienst“ auf den Kreisstraßen und auf den Gemeindeverbindungsstraßen zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage