03.03.2011 - 6 Änderung der Satzung des Kreises Segeberg über ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Kreistag des Kreises Segeberg
- Datum:
- Do., 03.03.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Schulangelegenheiten (Schulverwaltung)
- Bearbeitung:
- Rüdiger Jankowski
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mohr (CDU) erläutert zunächst die Beratungen im zuständigen Fachausschuss. Dieser habe sich mehrheitlich für eine einheitliche Elternbeteiligung von 30 % ausgesprochen. Die finanzielle Belastung der Eltern betrage dabei 8 Euro monatlich bei einer Karte für eine Zone und 10,20 Euro bei einer Kreiskarte. In diesem Zusammenhang kritisiert er das Verhalten von Herrn Wilken, welcher im Vorwege bewusst falsche Zahlen gegenüber der Presse genannt habe, um die Eltern zu verunsichern. Weiterhin weist Herr Mohr darauf hin, dass Eltern, welche Sozialleistungen erhalten würden, von den monatlichen Kosten befreit würden. Dementsprechend sei § 9 Abs. III gestrichen worden. Den Antrag der SPD-Fraktion habe man im Fachausschuss und Hauptausschuss nicht beraten, da Zweifel an der Ernsthaftigkeit bestünden hätten. Mit der geplanten Elternbeteiligung werde der Wegfall der Landesmittel mehr als kompensiert. Daher beantrage die CDU-Fraktion die Geschwisterermäßigung bereits ab dem zweiten Kind zu gewähren. Die Fraktion bitte um entsprechende Zustimmung.
Frau Würfel (SPD) betont, dass der Antrag ihrer Fraktion ernst gemeint sei. Es werde immer von allen Seiten der hohe Stellenwert von Bildung betont, gleichzeitig werde jetzt eine Elternbeteiligung eingeführt. Dies passe nicht zusammen. Die Familien würden dieses Geld für den normalen Lebensunterhalt benötigen. Es dürfe nicht dazu kommen, dass Bildung eine Frage des Geldes sei. Trotzdem müsse der Kreis das Schulgesetz umsetzen. Dabei sei er jedoch bei der Frage der Höhe der Elternbeteiligung frei. Daher spreche sich die SPD-Fraktion für eine Elternbeteiligung von einem Euro pro Monat aus.
Herr Hansen (B90/Die Grünen) erläutert dem Kreistag den vorliegenden Änderungsantrag seiner Fraktion. Der Kreis müsse das Schulgesetz umsetzen. Die SPD-Fraktion konterkariere dieses mit ihrem Antrag. Der Antrag seiner Fraktion solle ein Vermittlungsversuch sein. Eine pauschale Elternbeteiligung von 30 % halte er für nicht gut. Diese solle es nur geben, wenn die Fahrkarte einen Mehrwert biete. Bei Grundschülern bitte er grundsätzlich von einer Elternbeteilung abzusehen, da diese den Mehrwert nicht nutzen würden. Er bitte daher um Zustimmung zu seinem Antrag. Den von Herrn Mohr eingebrachten Antrag zur Geschwisterermäßigung begrüße er.
Herr Kittler (Die LINKE) kritisiert, dass das Land keine klaren Vorgaben zur Elternbeteiligung mache, sondern diese Entscheidung den Kreistagen überlasse. Daneben verursache die Erhebung der Elternbeteiligung einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Jedoch seien auch die Kreise an der aktuellen Entwicklung nicht unschuldig, da diese über Jahre hinweg veraltete Zahlen an das Land geliefert hätten. Die Schülerbeförderung sei aus Sicht seiner Fraktion eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher spreche sie sich für eine minimale Elternbeteiligung aus und werde dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen. Zusätzlich beantrage er, dass der Jahresbeitrag erst am Ende des Schuljahres zu entrichten sei. § 9 Abs. IV solle entsprechend geändert werden.
Herr Dr. Muschke (FDP) weist ebenfalls darauf hin, dass der Gesetzgeber eine Elternbeteiligung vorschreibe. Grundsätzlich wünsche er sich eine Schülerbeförderung ohne Elternbeteiligung. Jedoch müsse manchmal im Detail ein Kompromiss eingegangen werden, um gesamtpolitische Ziele zu erreichen. Dieses Ziel sei auf Landesebene die Haushaltskonsolidierung. Für die FDP-Fraktion erklärt er, dass diese weiterhin zu der Satzung vom 13.11.08 stehe. Diese sei nun um § 9 zu ergänzen. Diese neue Regelung solle ausgeglichen und ausgewogen sein. Daher solle ein Eigenanteil von einheitlichen 30 % vorgesehen werden. Den vorgelegten Antrag der SPD-Fraktion bezeichnet er als unsolidarisch, da dieser bei den Schulen lediglich zu mehr Verwaltungskosten führe. Die FDP-Fraktion werde der vorgelegten Satzung mit dem heute von Herrn Mohr eingebrachtem Antrag zustimmen.
Frau Altenhöner (SPD) erläutert, dass die Satzung vorsehe, dass alle Eltern den Elternbeitrag für ein Jahr im Voraus entrichten sollen. Leistungsempfänger würden jedoch lediglich einen Bescheid für die Dauer von sechs Monaten erhalten. Sie bitte daher darum, den Elternbeitrag lediglich für sechs Monate im Voraus zu erheben.
Anschließend stellt der Kreispräsident die einzelnen Anträge zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag (Antrag SPD-Fraktion):
§ 9 erhält folgende Formulierung:
Der monatliche Eigenanteil beträgt 1 Euro pauschal für Schülerinnen und Schüler.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 21Ablehnung: 34Enthaltung: 3
Beschlussvorschlag (Antrag B90/Die Grünen):
Die neue Satzung ist in § 9 (Eigenanteil an den Schülerbeförderungskosten) wie folgt zu ändern:
Die vorhandenen Absätze 1 und 2 sind zu streichen und zu ersetzen durch:
(1) Von den Kosten der Schülerbeförderung wird pro SchülerIn ab dem 5. Schuljahr ein Eigenanteil abgesetzt, wenn das Fahrplanangebot eine Verwendung der Zeitkarte auch über den Schulweg und die Schulzeiten hinaus in erheblichem Umfang ermöglicht.
(2) Der als Eigenanteil abzusetzende Betrag beträgt 30% des Preises, der für eine Monatskarte für SchülerInnen im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs nach dem geltenden Tarif aufzuwenden ist.
Die Eigenbeteiligung ist auf volle 10 Cent abzurunden.
Die Ferienzeiten sind in den Beträgen bereits enthalten.
Die Eigenbeteiligung reduziert sich für das 2. und die folgenden schulpflichtigen Kinder auf die Hälfte des abzusetzenden Eigenanteils nach Abs. 2.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 9Ablehnung: 42Enthaltung: 7
Beschlussvorschlag (Antrag CDU-Fraktion):
Die Geschwisterermäßigung wird bereits ab dem zweiten Kind gewährt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen
Zustimmung: 39Ablehnung: 15Enthaltung: 4
Beschlussvorschlag (Antrag Fraktion Die LINKE):
Der Eigenanteil wird zum Ende des Schuljahres erhoben.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 8Ablehnung: 36Enthaltung: 14
Beschlussvorschlag (Antrag SPD-Fraktion):
Der Eigenanteil wird als Halbjahresbeitrag erhoben.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 17Ablehnung: 36Enthaltung: 5
Anschließend stellt der Kreispräsident die Satzung in der heute vorgelegten Form inklusive der beschlossenen Änderung zur Geschwisterermäßigung zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
Der Neufassung der Satzung des Kreises Segeberg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung wird in dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf mit der beschlossenen Änderung zugestimmt. Die Satzung tritt zum 01.08.2011 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung vom 13.11.2008 außer Kraft.
Anlagen zur Vorlage
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