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ALLRIS - Auszug

15.02.2011 - 3.3 Änderung der Satzung des Kreises Segeberg über ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende erläutert einführend den Sachverhalt. Das Haushaltsbegleitgesetz bilde die Grundlage für die Änderung der Satzung. Danach müsse in die Satzung des Kreises eine Elternbeteiligung aufgenommen werden.

Anschließend erläutert Herr Jankowski dem Ausschuss die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt. Die Regelung in § 9 sei entsprechend der Regelung im Haushaltsbegleitgesetz angepasst worden. Dabei führt er aus, dass die Größenordnung der Elternbeteiligung nach dem Gesetz offen sei. Die Verwaltung habe  in dem Entwurf jedoch einen Vorschlag unterbreitet. 

Anschließend erläutert er die Kosten, die auf die Eltern zukommen würden. Eine Zone 1 Karte koste 26,82 Euro monatlich. Bei einer Elternbeteiligung von 30 % würden die Kosten für die Eltern 8 Euro pro Monat betragen. Bei einer Zone 2 Karte, welche 34,02 Euro koste, würden die Kosten 10,20 Euro betragen. Daneben weist er daraufhin, dass der Kreis den Eigenanteil nicht selbst erheben werde, sondern dies von den örtlichen Trägern gemacht werde.

Frau Lessing erläutert anschließend den Antrag Ihrer Fraktion zu diesem Punkt. Die SPD-Fraktion spreche sich grundsätzlich gegen eine Elternbeteiligung aus. Da der Kreis das Gesetz jedoch umsetzen müsse, solle die Elternbeteiligung so minimal wie möglich ausfallen.

Herr Dr. Muschke erklärt für die FDP-Fraktion, dass diese eine einheitliche Elternbeteiligung von 30 % wolle.

Dafür spricht sich ebenfalls die CDU-Fraktion aus.

Anschließend verständigt sich der Ausschuss darauf, Satz 2 in Abs. II von § 9 zu streichen. In Abs. V solle „grundsätzlich“ gestrichen werden. § 10 Abs. I solle gestrichen werden und § 10 Abs. II solle Abs. VI von § 9 werden. Die so geänderte Satzung stellt der Vorsitzende zur Abstimmung.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

 

Der Neufassung der Satzung des Kreises Segeberg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung wird in dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf mit den eingebrachten Änderungen zugestimmt. Die Satzung tritt zum 01.08.2011 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung vom 13.11.2008 außer Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 7Ablehnung: 5Enthaltung: -

 

Anschließend befasst sich der Ausschuss mit dem Budget für die Schülerbeförderung. Dabei soll die Verwaltung beauftragt werden, die Auswirkungen durch die Änderung der Satzung in den Haushalt einzuarbeiten.

Herr Wengler führt anschließend auf Nachfrage des Vorsitzenden aus, dass 7/12 der bisherigen Landesmittel für die Schülerbeförderung in 2011 an den Kreis fließen würden. Der Vorsitzende bittet darum, diese Mittel ebenfalls in den Haushalt einzuarbeiten.

Dieses stellt er zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 7Ablehnung: 5Enthaltung: -

 

Der Vorsitzende verweist auf einen Antrag des Kreises Stormarn zu den beweglichen Ferientagen. Danach sollen die beweglichen Ferientage und die Schulentwicklungstage landesweit auf einheitliche Tage festgelegt werden. Dies führe aus Sicht des Kreises Stormarn zu Einsparungen bei den Beförderungskosten in Höhe von 60.000 Euro jährlich.

Frau Schuldt führt dazu aus, dass es nicht zweckmäßig sei, die Schulentwicklungstage auf einheitliche Tage festzulegen, da zu diesen Tagen Referenten gebucht werden würden. Es würde die Problematik entstehen, dass nicht ausreichend Referenten zur Verfügung stehen würden. Herr Jankowski ergänzt, dass die Schülerbeförderung im Kreis Segeberg über den ÖPNV abgewickelt werde und eine Einsparung von 60.000 Euro jährlich nicht realistisch sei. Der Ausschuss erklärt, dass diese Thematik damit erledigt sei.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen