09.02.2011 - 4.1 Klimaschutzkonzept für den Kreis Segeberg: Weit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Datum:
- Mi., 09.02.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
DrS/2011/010 Klimaschutzkonzept
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Oliver Stürwohldt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Westphal erläutert dem Ausschuss die weiteren Schritte, welche nach der Sitzung am 23.11.10 auf Grundlage der Vorlage DrS/2010/111 unternommen worden seien. Seit dem 01.01.11 sei das Förderprogramm des Bundes geöffnet. Daraufhin seien Angebote für ein integriertes Klimaschutzkonzept eingeholt worden. BSU Berlin habe ein Angebot über 115.668 Euro abgegeben und das Wuppertalinstitut über 125.000 Euro. Die Antragstellung sei beim Projektträger Jülich erfolgt. Die Förderquote betrage bis zu 65 %, für finanzschwache Kommunen bis zu 85 %. BSU habe dem Kreis gegenüber erklärt, dass das Kostenvolumen um 10.200 Euro reduziert werden könne. Damit würde der Kostenanteil des Kreises bei einer Förderung von 65 % rd. 36.300 Euro betragen und bei der Förderung von 85 % rd. 15.600 Euro. Er schlage vor für diese Beträge Sponsorengelder einzuwerben. Die Vorhabenbeschreibung ist dem Protokoll angefügt. Der Vorsitzende dankt für die gegeben Informationen und die geleistete Vorarbeit. Herr Mohr zeigt sich erstaunt, dass die Arbeiten bereits soweit vorangeschritten geschritten seien. Einen konkreten Auftrag an die Verwaltung habe es seiner Meinung nach nicht gegeben. Er höre heute das erste Mal von der Vorhabenbeschreibung und die Politik sei in diese nicht eingebunden gewesen. Diese müsse zunächst in der Politik beraten werden. Daneben solle erst die Kofinanzierung geklärt werden, bevor Haushaltsmittel bereitgestellt werden würden. Er legt dazu einen entsprechenden Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion vor. Dazu erklärt die Landrätin, dass Herr Dr. Westphal in der letzten Sitzung den Auftrag erhalten habe, zu prüfen, in welcher Höhe der Kreis Fördermittel erhalten könne. Dazu habe er einen entsprechenden Musterantrag stellen müssen. Herr Sass-Olker erklärt, dass er über den Vorschlag der CDU-Fraktion verärgert sei. Das Konzept müsse nun auf den Weg gebracht werden, damit der Kreis Fördermittel erhalten könne. Die Einbindung der Politik erfolge anschließend, wenn es an die konkrete Umsetzung gehe. Herr Dr. Westphal weist daraufhin, dass der Antrag bis zum 31.03.11 gestellt werden müsse. Anschließend diskutiert der Ausschuss über das weitere Vorgehen und den Beschlussvorschlag. Herr Mohr macht deutlich, dass die Politik eingebunden werden müsse. Der Vorsitzende und die SPD-Fraktion erklären, dass dies sichergestellt sei, sobald das integrierte Konzept vorliege. Anschließend verständigt sich der Ausschuss auf eine kurze Auszeit, um den Beschlussvorschlag zu beraten.
Pause von 20:30 – 20:40 Uhr.
Der Ausschuss verständigt sich darauf, die ersten drei Punkte des Beschlussvorschlags der CDU-Fraktion, den zweiten Absatz der Beschlussvorlage und den Satz, dass die Beteiligung der politischen Gremien sicherzustellen sei, als Beschlussvorschlag abzustimmen. Diesen stellt der Vorsitzende zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich – wenn möglich - das Klimaschutzkonzept der Stadt Norderstedt für ein entsprechendes eigenes Konzept zunutze zu machen.
Das Klimaschutzkonzept sollte dabei die Handlungsfelder des Kreises und auch die der interessierten kreisangehörigen Gemeinden und Städte umfassen. Diese sind in das weitere Vorgehen/Verfahren einzubinden.
Unter Berücksichtigung einer entsprechenden Zuschuss-Gewährung des Bundes ist darauf hinzuwirken, dass sich die am Klimaschutzkonzept Beteiligten auch kostenmäßig engagieren.
Vorrangig ist dabei zu klären, ob eine Kofinanzierung über Sponsoren, Stadt- und Gemeindewerke, E.ON Hanse pp. erreicht werden kann.
Sollte die notwendige Kofinanzierung über Dritte nicht erreicht werden, so wird der Kreis die notwendige Kofinanzierung bis maximal 36.300 Euro im TP 551 zur Verfügung stellen. Der Betrag wird mit einem entsprechenden Sperrvermerk versehen. Über die Freigabe der Mittel entscheidet der Fachausschuss nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides und der Zusagen/Absagen Dritter.
Die Beteiligung der Gremien zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist sicherzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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