24.11.2010 - 3.1 Kürzung der einkommensunabhängigen Geschwistere...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- am 03.09.10
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 24.11.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Schmieder übergibt dem Vorsitzenden im Rahmen der Behandlung dieses Punktes eine Unterschriftenliste der Eltern, welche sich gegen Kürzungen in diesem Bereich aussprechen. Herr Schröder erkundigt sich danach, ob der Kreis die Fragen des Landes zu den möglichen finanziellen Auswirkungen einer informell bereits vorbereiteten, landesweit einheitlichen Sozialstaffelregelung beantwortet habe. Herr Stankat erläutert, dass der Kreis Segeberg dem Land keine Antwort auf die entsprechenden Anfragen zu diesem Thema schuldig geblieben sei, auch wenn die Ermittlungen landesweit große Unsicherheiten in den Kommunalverwaltungen ausgelöst haben sollen. Er informiert den Ausschuss, dass die Berechnungen der Kreisverwaltung einen Mehraufwand für alle Beitragsermäßigungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege von jährlich rund 1,9 – 2,1 Mio. Euro für den Kreis Segeberg ergeben hätten, bei einem heutigen Gesamtvolumen von ca. 4,3 Mio. Euro in 2010 für alle Sozialstaffelleistungen inkl. Geschwisterermäßigungen. Daneben weist er daraufhin, dass die Kreise erklärt hätten, dass sie nicht bereit seien Mehraufwendungen für die Sozialstaffel aus landes-rechtlichen Änderungen zu tragen. Allerdings dürfte es sich bei der geplanten Änderung des Landesrechts um eine Anpassung an bundesrechtliche Regelungen handeln, die keine Konnexität auslösen, Weiterhin betont er, dass es voraussichtlich eine einkommens-unabhängige Geschwisterermäßigung zukünftig nicht mehr geben werde, sondern die sogenannte „zumutbare Belastung“ für Elternbeiträge die Grundlage für Ermäßigungen bilden werde.