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ALLRIS - Auszug

03.06.2010 - 3.4 Richtlinien des Kreises Segeberg zur Gewährung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Lange bittet um eine Stellungnahme, welches der Hintergrund für die Schlechterstellung in § 5 sei. Dazu erläutert Frau Rohwer, aus der bisherigen Praxis deutlich geworden sei, dass drei Fahrten im Monat ausreichend seien würden. Dazu erklärt Frau Lange, dass sie der Richtlinie auf Grund dieser Verschlechterung nicht zustimmen werde. Anschließend bittet Herr Beeth um Erläuterungen zu einigen Änderungen der Richtlinie. Zu § 1 erklärt Frau Rohwer, dass sich der Personenkreis durch die neue Bezeichnung nicht ändere. In § 2 sei lediglich ein Fehler der alten Variante korrigiert worden und die Formulierung auf „Taxen oder private Fahrzeuge“ korrigiert worden. Zur Formulierung in § 7 sagt sie, dass es üblich sei, einen formgerechten Antrag zu stellen, wenn jemand Leistungen vom Kreis erhalten wolle. Dies sei bisher auch der Fall gewesen. Der Ausschuss verständigt sich darauf in § 2 das Wort „vorrangig“ zu Streichen. Mit dieser Änderung stellt die Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Richtlinien werden ab 01.06.2010 mit der Streichung des Wortes „vorrangig“ in § 2 in Kraft gesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 7Ablehnung: 5Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage