18.11.2009 - 3.2 Bedarfsplan gem. § 7 KiTaG SH für Kindertagesei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 18.11.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kerder erläutert dem Ausschuss die wichtigsten
Kennzahlen aus dem Bedarfsplan. Dabei betont er, dass der Kreis seine selbst
gesteckten Ziele für die Betreuung im U3-Bereich schon früher erreicht habe als
geplant. Der Vorsitzende verweist anschließend auf die Stellungnahme der
Kreiselternvertretung zu dem Bedarfplan. Diese erläutert Herr Reimann dem
Ausschuss und sie wird dem Protokoll angefügt. Herr Dr. Hoffmann ergänzt dazu,
dass die Verwaltung der Kreiselternvertretung ein Gesprächsangebot gemacht habe
und über das Ergebnis daraus im Jugendhilfeausschuss berichtet werde. Frau
Reinders weist im Anschluss daraufhin, dass der Bericht für Norderstedt andere
Zahlen ausweise, als der Norderstedter Bericht. Herr Kerder erklärt dazu, dass
die Grunddaten des Berichtes des Kreises vom statistischen Landesamt stammen,
wohingegen Norderstedt seine Daten höchstwahrscheinlich vom Einwohnermeldeamt
bekomme.
In der weiteren Diskussion verständigt sich der Ausschuss
darauf, dass in zukünftige Bedarfspläne auch die Hortsituation aufgenommen
werden solle. Der Beschlussvorschlag wird dahingehend ergänzt. Diesen ergänzten
Beschlussvorschlag stellt der Vorsitzende zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Bestandsdaten und Verwaltungsempfehlungen zur
Kindertagesbetreuung zur Kenntnis. Die Betreuungsangebote für Kinder im Alter
unter drei Jahren sollen bis zum Jahr 2013 kreisweit eine Quote von
durchschnittlich 35% erreichen. Jeweils zum Stichtag 15.03. sollen in 2010 22
%, in 2011 27 %, in 2012 32 % und in 2013 35% erreicht werden.
In
künftigen Berichten soll auch auf die Hortsituation eingegangen werden.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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