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ALLRIS - Auszug

12.11.2009 - 7 Vorgaben für die Arbeit des Kreistages und sein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Kreistag beschließt ohne Aussprache.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt:

Für die weitere Arbeit des Kreistages und seiner Ausschüsse sind folgende Grundsätze zu beachten. Die Rechte der Vorsitzenden der Gremien und der Fraktionen, die sich aus der Kreisordnung ergeben, bleiben unberührt.

  1. Ab 2010 sollen Kreistagsitzungen in der Regel um 18 Uhr beginnen und um spätestens kurz nach 22 Uhr enden; nach 22 h sollen keine Abstimmungen in politischen Angelegenheiten mehr stattfinden. Nicht erledigte Tagesordnungspunkte werden auf die folgende Kreistagssitzung vertagt; falls unbedingt erforderlich, ist eine zusätzliche Sitzung einzuberufen.
  2. Im Sitzungsplan des Kreistages sind für 2010 sechs Sitzungen und zwei zusätzliche Ausweichtermine vorzusehen.
  3. Vor der Einladung zu einer Kreistagssitzung wird die Tagesordnung vom Kreispräsidenten mit der Landrätin und den Vorsitzenden der Fraktionen sowie dem Vorsitzenden des Hauptausschusses besprochen. In der Vorbesprechung werden Vorschläge zur Reihenfolge der Tagesordnungspunkte und zu einer eventuellen Vertagung einzelner Themen gemacht.
  4. Es sollen in der Regel nur solche Themen in die Tagesordnung des Kreistages aufgenommen werden, die zuvor im zuständigen Fachausschuss behandelt und mit einem Votum versehen wurden.
  5. Verwaltungsvorlagen und Anträge sollen so rechtzeitig vorgelegt werden, dass vor der Ausschussberatung eine Befassung in den Fraktionen erfolgen kann.
  6. Es soll durch vorausschauendes Themenmanagement erreicht werden, dass die Zahl der Ausschusssitzungen gegenüber der bisherigen Praxis nicht erhöht wird.
  7. Ausschusssitzungen sollen – wie Kreistagssitzungen - in der Regel um 18 Uhr beginnen und spätestens um 22 Uhr enden.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 53Ablehnung: 3Enthaltung: -