16.11.2009 - 3.2 Öffentlich-rechtlicher Vertrag nach § 19 a GkZ ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Datum:
- Mo., 16.11.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Lebensmittel und Bedarfsgegenstände
- Bearbeitung:
- Oliver Mette
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr.
Warlies informiert den Ausschuss über den geplanten öffentlich-rechtlichen
Vertrag zwischen dem Kreis Steinburg und dem Kreis Segeberg über die Durchführung
der amtlichen Trichinenuntersuchung. Neuerdings ist durch EU-Recht eine
Akkreditierung der Untersuchungslabore für die Durchführung der
Trichinenuntersuchungen erforderlich mit Wirkung ab 1. Januar 2010. Aufgrund
der geringen Schweineschlachtzahlen im Kreis Segeberg wäre ein
kostenaufwendiges Akkreditierungsverfahren nicht wirtschaftlich. Durch die
hohen Schweineschlachtzahlen im Kreis Steinburg kann das Untersuchungslabor in
Kellinghusen die Trichinenuntersuchungen viel günstiger anbieten. Deshalb möchte
der Fachbereich IV die zukünftig anfallenden Trichinenuntersuchungen vom
zentralen Untersuchungslabor in Kellinghusen durchführen lassen. Herr Dr.
Warlies bittet den Ausschuss die Empfehlung an den Hauptausschuss und den
Kreistag in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Da kein weiterer
Diskussionsbedarf besteht stellt die Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zur
Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit sowie der Hauptausschuss
empfehlen, der Kreistag beschließt dem öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 19
a GkZ zwischen dem Kreis Steinburg und dem Kreis Segeberg über die Durchführung
der amtlichen Trichinenuntersuchung (Mitbenutzung des Fleischhygienelabors
Kellinghusen) in der vorgelegten Fassung zuzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28,8 kB
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