18.06.2009 - 4.3 Elternbeteiligung an den Beköstigungskosten der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Zusätze:
- am 29.05.09
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 18.06.2009
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Schulangelegenheiten (Schulverwaltung)
- Bearbeitung:
- Rüdiger Jankowski
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mohr erläutert, dass der BKS Ausschuss dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung, dass die Variante unter
Einbeziehung aller Schüler gewählt werden soll, gefolgt sei. Daneben regt er
an, dass die Regelung, dass die Kinder finanzschwacher Familien mit einem Euro
an den Beköstigungskosten unterstützt werden, auch analog für die Familien von
Kindern, die ein Förderzentrum besuchen, gelten solle. Herr Wilken beantragt
anschließend heute auch über den Antrag der SPD-Fraktion zu Sitzung des BKS
Ausschusses am 09.06.09 abzustimmen. Diesen Antrag stellt der Vorsitzende zur
Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt:
- Die Forderung nach Absenkung der Elternbeteiligung an der
Schülerbeköstigung der Förderzentren mit dem Schwerpunkt geistige
Entwicklung auf 75% aufzuheben.
2. Der
Elternanteil in allen
Förderzentren soll pro Schüler 2 EUR betragen.
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt
Zustimmung: 4 Ablehnung:
8 Enthaltung:
-
Danach stellt der Vorsitzende die Beschlussempfehlung des
BKS Ausschusses zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschluss beschließt:
Das Berechnungsschema zur Monatspauschale der
Elternbeteiligung an den Kosten der Beköstigung bei den Förderzentren mit
Schwerpunkt geistige Entwicklung im Kreis Segeberg wird ab dem Schuljahr
2009/10 dem Vorschlag der Verwaltung entsprechend der Variante A unter
Einbeziehung aller Schüler umgestellt.