12.02.2009 - 4.5.1 Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zwi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5.1
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 12.02.2009
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Andrasch erläutert zu Beginn die Vorlage. Bisher sei
die Koordinierung der Migrationssozialberatung im Kreis im Einvernehmen mit den
Trägern auf das Diakonische Werk übertragen worden. Nun sei es jedoch der
Wunsch der Träger, diese Koordinierungsstelle beim Kreis anzusiedeln, wie es
überall sonst im Lande der Fall sei.
Der Kreis sei auch bereit, diese zusätzliche Aufgabe zu übernehmen.
Daneben weist sie daraufhin, dass der Betrag von 8.000 Euro bei den
finanziellen Auswirkungen falsch dargestellt sei, dieser müsse 17.500 Euro
lauten. Es wurden die Landesmittelmittel in Höhe von ca. 19.000,-€ im Jahr für
diese Stelle auf die
Personalkosten angerechnet und der
Differenzbetrag von 12.000,-€ auf die Monate Mai bis Dezember verteilt. Eine
Verrechnung von Personal –und Sachkosten ist jedoch nicht korrekt. Da die
Erstattungen des Landes bereits im Haushalt veranschlagt sind, belasten die
Personalkosten das Budget mit 17.500,-€. Sofern die Stelle nicht besetzt werden
würde, entfiele der Landesanteil.
Die Betreuung der Menschen im Asylverfahren und nach Abschluss des Verfahrens
mit einer Ausreiseverpflichtung erfolgt bisher durch Frau Illert, die Ende
April 2009 in Rente geht. Frau Illert hat eine Vollzeitstelle, die aufgrund der
geringeren Zahl von zu betreuenden Menschen mit einer Teilzeitkraft mit einer
wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden wieder besetzt werden soll. Daneben
soll die neue Kraft die Koordinierungsaufgabe übernehmen. Der Zeitanteil
hierfür die Koordination wird mit
zwei Stunden wöchentlich eingeschätzt und ergänzt den Aufgabenbereich
sinnvoll. Aufgrund eines Abstimmungsfehlers
wurde die Stelle von Frau Illert nur bis zum 30.04.2009 mit Personalmitteln
hinterlegt. Aus diesem Grunde sind für eine Neubesetzung von der Politik die
entsprechenden Personalkosten bereitzustellen. Ein Ausgleich erfolgt im Rahmen
der Gesamtpersonalkosten. Anschließend stellt die Vorsitzende die Vorlage nach
kurzer Diskussion zur Abstimmung. Die Unterzeichung der
Kooperationsvereinbarung solle erst nach der anschließenden Vorstellung der
Migrationsfachdienste erfolgen.