11.11.2008 - 4.9.1 Budgeteckwerte 2009
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9.1
- Zusätze:
- am 30.09.08
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 11.11.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
DrS/2008/092 Budgeteckwerte 2009
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Finanzen und Finanzcontrolling
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schnabel dankt zu Beginn der Verwaltung für die gute Vor- und Begleitarbeit. Er spricht sich dafür aus, den Ergebnishaushalt auszugleichen. Die Hebesätze sollen so bleiben, wie im Haushaltsentwurf vorgeschlagen. Zur Nettoneuverschuldung erklärt er, dass für ihn beide Wege tragbar wären. Zum einen könnte man die Nettoneuverschuldung reduzieren und dafür die Kassenkredite nicht so stark absenken, oder die Kassenkredite absenken und dafür eine höhere Nettoneuverschuldung in Kauf nehmen.
Herr Dingeldein erklärt für seine Fraktion, dass man ebenfalls den Ergebnishaushalt ausgleichen wolle und die Hebesätze wie vorgeschlagen belassen wolle. Daneben sei die CDU-Fraktion gegen eine Nettoneuverschuldung, diese sei zu vermeiden. Der Forderung nach einem ausgeglichenen Ergebnishaushalt könne sich auch die SPD anschließen erklärt Herr Wilken, jedoch müsse man dabei beachten, dass keine Leistungen kaputt gespart werden.
Abschließend verständigt sich der Ausschuss auf folgenden Beschlussvorschlag, den der Vorsitzende zur Abstimmung stellt.
Beschlussvorschlag:
Der
Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt:
Für die
weitere Beratung des Haushaltsentwurfes 2009 ist folgendes zu beachten:
1. Die Beratungen finden auf der Grundlage der Präambel zum Strategischen Management sowie der beschlossenen Finanzziele statt.
- Der vorgelegte Haushaltsentwurf ist im Ergebnishaushalt
auszugleichen.
- Eine Nettoneuverschuldung (ohne Kassenkredite) ist zu vermeiden.
- Die Hebesätze für die allgemeine und für die zusätzliche
Kreisumlage sollen gegenüber dem Vorjahr nicht verändert werden. Der
Schwellenwert für die Berechnung der zusätzlichen Kreisumlage soll zum
Haushalt 2009, wie im Haushaltsentwurf vorgesehen, auf 120% angehoben
werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür vorgeschriebene
Anhörung der Kommunen gem. § 28 Finanzausgleichsgesetz Schleswig-Holstein
durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
24 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
20,1 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
19 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
68 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
15,8 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
20,6 kB
|