28.10.2008 - 3.1 Satzung des Kreises Segeberg über die Anerkennu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Datum:
- Di., 28.10.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Schulangelegenheiten (Schulverwaltung)
- Bearbeitung:
- Rüdiger Jankowski
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zu Beginn der Beratung spricht der Vorsitzende der Arbeitsgruppe seinen Dank für die geleistete Arbeit aus, die hier ein Konzept vorgelegt habe, welches fraktionsübergreifende Zustimmung finde.
Zur Formulierung von § 4 Abs. 4 der Satzung, der eine „kann“-Regelung vorsehe, erklärt die Verwaltung, dass man diese Formulierung gewählt habe, um so jeden Einzelfall gesondert prüfen zu können.
Der Vorsitzende weist abschließend darauf hin, dass man durch die Aufhebung der Elternbeteiligung trotz der angespannten finanziellen Situation auf rd. 125.000 Euro verzichte, ohne dass man bisher wisse, wie man diese abdecken könne.
Anschließend stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der
Kreistag beschließt:
Der
Neufassung der Satzung des Kreises Segeberg über die Anerkennung der
notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung wird in dem von der Verwaltung
vorgelegten Entwurf zugestimmt. Die Satzung tritt zum 01.02.2009 in Kraft. Zum
gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung vom 29.03.2001 außer Kraft.
Anlagen zur Vorlage
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38,3 kB
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Anlagen
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