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ALLRIS - Auszug

11.11.2008 - 4.4 Personal ARGE Segeberg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Hoffmann erläutert, dass die Einstellung der Mitarbeiter befristet, angepasst an die Laufzeit des Vertrages über die Gründung der ARGE, erfolgt. Herr Miermeister betont, dass die Personen, von denen in der Vorlage gesprochen werde, schon bei der ARGE beschäftigt seien, jedoch bisher Verträge bei der Agentur für Arbeit haben. Diese sollen nun von der Agentur für Arbeit auf den Kreis übertragen werden. Die Personalkosten betragen pro Jahr 35.397,60 Euro. Dieser Wert sei nicht im Eckwert enthalten.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreis Segeberg schafft ab 01.01.2009  bis zum Ende der Laufzeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Gründung Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gem. § 44b SGB II (zurzeit 31.12.2009) zur Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der ARGE Segeberg 3 Stellen in der Entgeltgruppe 9 (Fallmanagement) und 4 Stellen in der Entgeltgruppe 8 (Sachbearbeitung).

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 11                        Ablehnung: -                        Enthaltung: -