07.10.2008 - 4.8 Ehemaliges Jugendaufbauwerk des Kreises Segeber...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 07.10.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Petra Krügel
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung zum Kreistag die Verträge vorzulegen, aus denen hervorgehe, dass im Falle einer Insolvenz die Stadt Norderstedt die Grundschuld zugunsten des Kreises Segeberg abzulösen habe. Daher verständigt sich der Ausschuss heute darauf die Vorlage abzusetzen, bis die Verträge vorliegen.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
empfiehlt, der Kreistag beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, der NoBiG
im Grundbuch der Liegenschaft (KBS / ehemaliges JAW) eine Grundschuld in Höhe
von 450.000,- EUR einzuräumen/zu bestellen. Zweck dieser Grundschuldbestellung
ist es, der NoBiG die Möglichkeit zu geben, die im Rahmen des erforderlichen
Erweiterungsbaus auf dem freien Finanzmarkt aufzunehmenden Investitionsmittel
abzusichern. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Vertrag
zu erarbeiten, der die Nutzung des Gebäudes durch die NoBiG regelt.