25.09.2008 - 4.2 Satzung des Kreises Segeberg über die Bildung e...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Do., 25.09.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Büro FB II und III
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Die
Vorsitzende erläutert dem Ausschuss die Vorlage. Die Verwaltung habe zusammen
mit der Arbeitsgemeinschaft der Senioren einen Satzungsentwurf erarbeitet. Die
Vorsitzende und die Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Senioren werben dafür
den Entwurf in der heute vorliegen Form zu beschließen. Dieser sei auch bereits
mit den einzelnen Ortsbeiräten der Senioren abgestimmt. Man sei zwar mit dem
Punkt, dass man an nichtöffentlichen Sitzungen nicht teilnehmen könne und auch
Unterlagen zu diesen Punkten nicht bekomme, nicht einverstanden, könne diesen
Punkt jedoch insgesamt akzeptieren.
In der
weiteren Diskussion verständigt sich der Ausschuss darauf den § 1 Abs. 3 der
Satzung um den Zusatz „und unterliegen § 19 KrO“ zu ergänzen. Daneben soll § 6
Abs. 4 der Satzung gestrichen werden.
Herr
Miermeister beantrag den § 2 Abs. 1 der Satzung umzuformulieren in „Der
Kreisseniorenbeirat vertritt die besonderen Interessen der
Seniorinnen…“. Anschließend gibt es im Ausschuss eine Diskussion darüber, ob
diese Ergänzung wirklich nötig sei, bei welcher die Vorsitzende erklärt, sie
habe an dem Satzungsentwurf heute eigentlich nichts mehr ändern wollen und ihn
in der vorgelegten Form beschließen wollen. Herr Miermeister erklärt, dass man
durch die Ergänzung klarer stellen wolle, dass die Kreistagsabgeordneten für
alle Altersgruppen zuständig seien, die Mitglieder des Kreisseniorenbeirates
hingegen insbesondere für die Belange der Senioren zuständig seien.
Anschließend stellt die Vorsitzende den Änderungsantrag, ob § 2 Abs. 1 wie
beantragt geändert werden solle, zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Zustimmung: 7 Ablehnung:
5 Enthaltung:
-
Im
Anschluss erklären die Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Senioren erneut,
dass man mit der Satzung in der vorliegenden Form einverstanden sei. Die nun in
§ 2 Abs. 1 hineingebrachte Änderung jedoch nicht akzeptieren könne und man
daher nicht mehr um Zustimmung bitte.
Abschließend
stellt die Vorsitzende die Vorlage mit den vom Ausschuss beratenen Änderungen
zur Abstimmung.