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ALLRIS - Auszug

07.07.2008 - 4.5 Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittelh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mohr verweist auf die Beschlusslage des Kreistages, Haushaltsmittel für den Straßenbau nur noch nach den Prioritäten des Erhaltungskonzeptes bereitzustellen und stellt die Frage, warum nun 800 TEUR überplanmäßig bereitgestellt werden müssten. Ebenso müssten die Mittel in 2008 auch noch vollständig verbaut werden, sonst bräuchte eine Bereitstellung nicht erfolgen.

Der Landrat trägt vor, dass bei einer Beschlussfassung am 10.07.08 die Mittel durchaus noch in 2008 verbaut werden könnten. Die Vorlage sei das Ergebnis der ersten Bohrkernuntersuchungen und stelle die oberste Priorität dar.

 

Herr Wilken betont, der Kreisstraßenbau sei hoffnungslos unterfinanziert. Seine Fraktion werde der Vorlage daher zustimmen. Auf Nachfrage aus dem Ausschuss betont Herr Ehlers, dass die Vorlage aus zeitlichen Gründen nicht im PUA habe beraten werden können. Die 510 TEUR jährlichen Haushaltsmittel stellten nur rd. 16% des tatsächlichen Finanzbedarfs dar. Das gesamte Netz sei mit Georadar befahren worden. Die in der Vorlage dargestellten Maßnahmen seien die dringlichsten Maßnahmen. Auch die Auswertung der Bohrkernuntersuchungen würden an dieser Priorität nichts ändern. Es soll losweise ausgeschrieben werden. Fertigstellungstermin für alle Einzelmaßnahmen ist der 31.10.08

Zur Frage eines Deckungsvorschlages betont Frau McGregor, dass es für die 800 TEUR keine Deckungsvorschläge aus dem investiven Bereich gebe. Die überplanmäßige Ausgabe sei aber gem. § 95 d Abs. 2 GO (Gemeindeordnung) zulässig, da die Maßnahme im folgenden Jahr fortgesetzt werde. (§ 95d Abs.2: „Für Investitionen, die im folgenden Jahr fortgesetzt werden, sind überplanmäßige Auszahlungen auch dann zulässig, wenn ihre Deckung im laufenden Jahr nur durch Erlass einer Nachtragssatzung möglich wäre, die Deckung aber im folgenden Jahr gewährleistet ist. Absatz 1 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend.“). Die Alternative zu diesem Beschluss sei der Erlass einer Nachtragssatzung, in der die zur Verfügung gestellten 800 TEUR durch eine höhere Kreditaufnahme gedeckt würden. Zum Abschluss der Wortbeiträge stellt der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag stimmt einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilplan 542, Kreisstraßen, bis zur Höhe von max. 800.000 Euro zu. Die Mittel werden ausschließlich zur Werterhaltung des Anlagevermögens eingesetzt. Für die Zulässigkeit gilt § 95 d Abs. 2 der Gemeindeordnung i.V. mit § 57 der Kreisordnung.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 10                        Ablehnung: 2                        Enthaltung: -