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ALLRIS - Auszug

08.07.2008 - 3.2 Verkehrsberuhigende und die Verkehrssicherheit ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hansen erläutert den Antrag seiner Fraktion. Der Antrag sei bereits am 19.05.08 im Ausschuss für Planung und Umwelt beraten worden und man habe dem Antrag dort zugestimmt. Gleiches erhoffe er sich auch vom OVG Ausschuss. Der Antrag verfolge zwei Aspekte. Zum einen solle das kommunale Selbstbestimmungsrecht der Gemeinde aus Art. 28 GG gestärkt werden, indem diese mehr Möglichkeiten der Einflussnahme beim Bau von Kreisstraßen bekommen sollen und zum anderen der Antrag auch der Prävention beim Gesundheitsschutz und der Verkehrssicherheit dienen, indem Verkehr insgesamt sicherer gemacht werden solle, um so auch die Unfallzahlen, die im letzten Jahr teilweise einen dramatischen Anstiegt erlebt haben, die Zahl der Verkehrsunfälle, an denen Kinder beteilig sind, sei um 83 % gestiegen, wieder zu senken. Besonders im Bereich vor Schulen und Kindergärten sei hier Handlungsbedarf gegeben. Bisher haben die Gemeinden aber kaum die Chance hier Einfluss zu nehmen. Daher sei der Antrag seiner Fraktion als eine Initiative des Kreises an das Land zu sehen, um zu erreichen, dass den Gemeinden mehr Handlungsspielraum gegeben werde. Daher bitte er um Zustimmung zu dem Antrag. Denn in anderen Gemeinden, beispielsweise in der Gemeinde Bohmte in Niedersachsen sei in diesem Rahmen ein Shared-Space-Projekt erfolgreich umgesetzt. Auf Nachfrage von Frau Hahn-Fricke erklärt Herr Hansen, was hinter dem Shared-Space-Konzept steht. Es handle sich um ein Projekt, bei dem alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt seien und ein Verkehrsraum für alle geschaffen werden solle, der allen Funktionen und Ansprüchen, wie dem Transport oder auch sozialen Aspekten, gerecht werden müsse. In diesem Verkehrsraum solle es keine Reglementierung geben, da alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt seien und somit aufeinander Rücksicht nehmen müssen. Hierdurch entstehe eine ganz neue Lebensqualität im Verkehrsraum.

 

Die Vorsitzende stellt die Nachfrage, warum der Antrag eine 30 % Beteiligung der jeweiligen Gemeinde an den Kosten entsprechender Maßnahmen vorsieht.

Herr Hansen erklärt dazu, dass man damit erreichen wolle, dass die Gemeinden ernsthaft an entsprechende Planungen herangehen, da sie an den dadurch entstehenden Kosten beteiligt werden und diese mittragen müssen.

 

Herr Krüger ergänzt zu den Ausführungen von Herrn Hansen, dass in einem solchen Shared Space Bereich nicht alle Schilder abmontiert werden würden und es gar keine Reglementierung gebe, sondern lediglich rund 60 % der Schilder abmontiert werden würden. Außerdem müsse man sich im Klaren sein, welche Kosten durch die Einrichtung von Shared Space Bereichen entstehen würden. In Bohmte habe man einen rund 400m langen Bereich zum Shared Space umgebaut, was Kosten in Höhe von rund 2 Mio. Euro verursacht habe. Er unterstütze jedoch alle Maßnahmen, die zu einer höheren Verkehrssicherheit beitragen. Außerdem seien die Unfallzahlen 2006 ein Ausreißer nach unten gewesen, auch bundesweit, so dass es nur dadurch beim Vergleich der Jahre 2006 und 2007 zu einem prozentual so starken Anstieg komme. Im Vergleich mit den Zahlen aus dem Jahr 2005 liege man im normalen Bereich, gleichzeitig sei eine Absenkung der Unfallzahlen natürlich immer zu begrüßen.

Daneben sei auch zu beachten, dass es sich beim Verkehrsrecht um Bundesrecht handle, das überall im Bundesgebiet einheitlich gelten müsse, um so dem Bürger Sicherheit zu geben, dass er sich darauf verlassen könne.

 

Auf Nachfrage von Herrn Behr erklärt Herr Hansen, dass der Antrag seiner Fraktion bei der Verkehrsaufsicht keine Zuständigkeitsänderung vorsehe, sondern lediglich den Gemeinden etwas mehr Spielraum gegeben werden solle. Außerdem solle die Verkehrsaufsicht hier keine Planungsarbeiten übernehmen, sondern lediglich ihre Beratungsleistungen erweitern.

 

Frau Jach weist darauf hin, dass es schon jetzt mit dem § 1 StVO eine gesetzliche Grundlage gebe, nach der sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten habe, dass kein anderer geschädigt oder gefährdet werde. Außerdem entstünden für Senioren auch keine Probleme durch Schilder im Straßenverkehr, sondern vielmehr beispielsweise dadurch, dass Fahrradfahrer auf dem Fußgängerweg fahren würden und man diesen ständig ausweichen müsse.

 

Herr Hansen gibt Frau Jach mit dem Verweis auf § 1 StVO recht, jedoch müsse man, um den Inhalt von § 1 StVO auch umsetzen zu können, die nötigen strukturellen Bedingungen schaffen und dies wolle man mit dem Antrag erreichen. Und wenn man diese geschaffen habe, erfolge automatisch mehr Rücksicht der Verkehrsteilnehmer aufeinander, wenn alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt in einem Verkehrsraum seien.

 

Anschließend stellt die Vorsitzende den Antrag entsprechend der Vorlage zur Abstimmung.

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Beschluss:

Der Planungs- und Umweltausschuss bzw. der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit des Kreises Segeberg möge dem  Kreistag empfehlen zu beschließen, das Land aufzufordern, die Verkehrsaufsicht des Kreises als zuständige Genehmigungsbehörde in die Lage zu versetzen, Anträgen der Gemeinden für im weitesten Sinne verkehrsberuhigende und die Verkehrssicherheit  erhöhende Maßnahmen innerorts gerade auch auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen zu entsprechen bzw. zuzustimmen.

Dabei ist der mögliche Ermessensspielraum weitestgehend auszuschöpfen bzw. bestehende Normen (Mindestnormen wie eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen, Straßenquerungen, Radfahrern, Schulkindern etc. sollten nicht mehr entscheidungsrelevant sein) zu verändern, um so zu einem gleichberechtigten Miteinander aller Verkehrsteilnehmer zu gelangen, die Verkehrssicherheit - speziell auch die Schulwegsicherung - zu erhöhen, die Anzahl und Schwere der Unfälle zu verringern und zur Stärkung des Selbstverwaltungsgedanken der Kommunen  beizutragen.

Damit sind ausdrücklich auch bauliche geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen innerorts (bzw. kurz vor den Ortseinfahrten), aber auch Querungshilfen für Fußgänger, Einrichtung von Radfahrstreifen auf der Fahrbahn, Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht  und Shared-Space-Konzeptionen gemeint.

Vorraussetzung sollte eine Eigenbeteiligung der Gemeinde in Höhe von 30% der Maßnahmenkosten sein.

Der Kreis fordert das Land auf, den Kommunen größere Entscheidungsfreiheit bezüglich verkehrsberuhigender und  Verkehrssicherheit erhöhender Maßnahmen innerorts einzuräumen.

Die Kreisverkehrsaufsicht als Genehmigungsbehörde soll erweiterte fachliche Beratung gewährleisten.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 6                        Ablehnung: -                        Enthaltung: 4

 

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Anlagen zur Vorlage