08.07.2008 - 3.2 Verkehrsberuhigende und die Verkehrssicherheit ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Bereits versandt zum letzten PUA am 19.05.08Anlage für neue KTs
- Datum:
- Di., 08.07.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Oliver Stürwohldt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hansen erläutert den Antrag seiner Fraktion. Der Antrag
sei bereits am 19.05.08 im Ausschuss für Planung und Umwelt beraten worden und
man habe dem Antrag dort zugestimmt. Gleiches erhoffe er sich auch vom OVG
Ausschuss. Der Antrag verfolge zwei Aspekte. Zum einen solle das kommunale
Selbstbestimmungsrecht der Gemeinde aus Art. 28 GG gestärkt werden, indem diese
mehr Möglichkeiten der Einflussnahme beim Bau von Kreisstraßen bekommen sollen
und zum anderen der Antrag auch der Prävention beim Gesundheitsschutz und der
Verkehrssicherheit dienen, indem Verkehr insgesamt sicherer gemacht werden
solle, um so auch die Unfallzahlen, die im letzten Jahr teilweise einen
dramatischen Anstiegt erlebt haben, die Zahl der Verkehrsunfälle, an denen
Kinder beteilig sind, sei um 83 % gestiegen, wieder zu senken. Besonders im
Bereich vor Schulen und Kindergärten sei hier Handlungsbedarf gegeben. Bisher
haben die Gemeinden aber kaum die Chance hier Einfluss zu nehmen. Daher sei der
Antrag seiner Fraktion als eine Initiative des Kreises an das Land zu sehen, um
zu erreichen, dass den Gemeinden mehr Handlungsspielraum gegeben werde. Daher
bitte er um Zustimmung zu dem Antrag. Denn in anderen Gemeinden, beispielsweise
in der Gemeinde Bohmte in Niedersachsen sei in diesem Rahmen ein
Shared-Space-Projekt erfolgreich umgesetzt. Auf Nachfrage von Frau Hahn-Fricke
erklärt Herr Hansen, was hinter dem Shared-Space-Konzept steht. Es handle sich
um ein Projekt, bei dem alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt seien und ein
Verkehrsraum für alle geschaffen werden solle, der allen Funktionen und
Ansprüchen, wie dem Transport oder auch sozialen Aspekten, gerecht werden
müsse. In diesem Verkehrsraum solle es keine Reglementierung geben, da alle
Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt seien und somit aufeinander Rücksicht
nehmen müssen. Hierdurch entstehe eine ganz neue Lebensqualität im
Verkehrsraum.
Die Vorsitzende stellt die Nachfrage, warum der Antrag eine
30 % Beteiligung der jeweiligen Gemeinde an den Kosten entsprechender Maßnahmen
vorsieht.
Herr Hansen erklärt dazu, dass man damit erreichen wolle,
dass die Gemeinden ernsthaft an entsprechende Planungen herangehen, da sie an
den dadurch entstehenden Kosten beteiligt werden und diese mittragen müssen.
Herr Krüger ergänzt zu den Ausführungen von Herrn Hansen,
dass in einem solchen Shared Space Bereich nicht alle Schilder abmontiert
werden würden und es gar keine Reglementierung gebe, sondern lediglich rund 60
% der Schilder abmontiert werden würden. Außerdem müsse man sich im Klaren
sein, welche Kosten durch die Einrichtung von Shared Space Bereichen entstehen
würden. In Bohmte habe man einen rund 400m langen Bereich zum Shared Space
umgebaut, was Kosten in Höhe von rund 2 Mio. Euro verursacht habe. Er
unterstütze jedoch alle Maßnahmen, die zu einer höheren Verkehrssicherheit
beitragen. Außerdem seien die Unfallzahlen 2006 ein Ausreißer nach unten gewesen,
auch bundesweit, so dass es nur dadurch beim Vergleich der Jahre 2006 und 2007
zu einem prozentual so starken Anstieg komme. Im Vergleich mit den Zahlen aus
dem Jahr 2005 liege man im normalen Bereich, gleichzeitig sei eine Absenkung
der Unfallzahlen natürlich immer zu begrüßen.
Daneben sei auch zu beachten, dass es sich beim
Verkehrsrecht um Bundesrecht handle, das überall im Bundesgebiet einheitlich
gelten müsse, um so dem Bürger Sicherheit zu geben, dass er sich darauf
verlassen könne.
Auf Nachfrage von Herrn Behr erklärt Herr Hansen, dass der
Antrag seiner Fraktion bei der Verkehrsaufsicht keine Zuständigkeitsänderung
vorsehe, sondern lediglich den Gemeinden etwas mehr Spielraum gegeben werden
solle. Außerdem solle die Verkehrsaufsicht hier keine Planungsarbeiten
übernehmen, sondern lediglich ihre Beratungsleistungen erweitern.
Frau Jach weist darauf hin, dass es schon jetzt mit dem § 1
StVO eine gesetzliche Grundlage gebe, nach der sich jeder Verkehrsteilnehmer so
zu verhalten habe, dass kein anderer geschädigt oder gefährdet werde. Außerdem
entstünden für Senioren auch keine Probleme durch Schilder im Straßenverkehr,
sondern vielmehr beispielsweise dadurch, dass Fahrradfahrer auf dem
Fußgängerweg fahren würden und man diesen ständig ausweichen müsse.
Herr Hansen gibt Frau Jach mit dem Verweis auf § 1 StVO
recht, jedoch müsse man, um den Inhalt von § 1 StVO auch umsetzen zu können,
die nötigen strukturellen Bedingungen schaffen und dies wolle man mit dem
Antrag erreichen. Und wenn man diese geschaffen habe, erfolge automatisch mehr
Rücksicht der Verkehrsteilnehmer aufeinander, wenn alle Verkehrsteilnehmer
gleichberechtigt in einem Verkehrsraum seien.
Anschließend stellt die Vorsitzende den Antrag entsprechend
der Vorlage zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Planungs- und Umweltausschuss
bzw. der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit des Kreises Segeberg möge
dem Kreistag empfehlen zu
beschließen, das Land aufzufordern, die Verkehrsaufsicht des Kreises als
zuständige Genehmigungsbehörde in die Lage zu versetzen, Anträgen der Gemeinden
für im weitesten Sinne verkehrsberuhigende und die Verkehrssicherheit erhöhende Maßnahmen innerorts gerade
auch auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen zu entsprechen bzw. zuzustimmen.
Dabei ist der mögliche
Ermessensspielraum weitestgehend auszuschöpfen bzw. bestehende Normen
(Mindestnormen wie eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen, Straßenquerungen,
Radfahrern, Schulkindern etc. sollten nicht mehr entscheidungsrelevant sein) zu
verändern, um so zu einem gleichberechtigten Miteinander aller
Verkehrsteilnehmer zu gelangen, die Verkehrssicherheit - speziell auch die
Schulwegsicherung - zu erhöhen, die Anzahl und Schwere der Unfälle zu
verringern und zur Stärkung des Selbstverwaltungsgedanken der Kommunen beizutragen.
Damit sind ausdrücklich auch
bauliche geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen innerorts (bzw. kurz vor den
Ortseinfahrten), aber auch Querungshilfen für Fußgänger, Einrichtung von
Radfahrstreifen auf der Fahrbahn, Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht und Shared-Space-Konzeptionen gemeint.
Vorraussetzung sollte eine
Eigenbeteiligung der Gemeinde in Höhe von 30% der Maßnahmenkosten sein.
Der Kreis fordert das Land auf, den
Kommunen größere Entscheidungsfreiheit bezüglich verkehrsberuhigender und Verkehrssicherheit erhöhender Maßnahmen
innerorts einzuräumen.
Die Kreisverkehrsaufsicht als
Genehmigungsbehörde soll erweiterte fachliche Beratung gewährleisten.
Anlagen zur Vorlage
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