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ALLRIS - Auszug

20.11.2007 - 3.3 Schulentwicklungsplanung

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende führt in die Thematik ein und weist darauf, dass die Schülerzahl in

den nächsten beiden Jahrzehnten um 43-46 % zurückgehen werde. Die Daten der Schulen/ Kommunen für eine Schulentwicklungsplanung lägen nur teilweise vor. Fraglich sei, ob im Bildungs- und Kulturausschuss bzw. in der Kreistagssitzung am 6.12. eine Entscheidung getroffen werden könne.

 

Herr Gorrissen erläutert dass der Kreis für die Schulentwicklungsplanung zuständig sei, jedoch keine Entscheidungsbefugnis für die Wahl einer bestimmten Schulform in einem bestimmten Ort hätte. Der Kreis sei lediglich berechtigt gegenüber dem Bildungsministerium ein Votum abzugeben und zur Fertigung einer Schulentwicklungsplanung verpflichtet. Er hebt hervor, dass bei der Abgabe eines Votums das gesamte Kreisgebiet betrachtet werden müsse, was zur Zeit leider nicht möglich sei, da nicht alle Kommunen entsprechende Daten und Angaben vorgelegt hätten und ein kreisweiter Schulentwicklungsplan nicht fertig gestellt werden konnte. Herr Gorrissen gibt weiterhin zu bedenken, dass die Reaktion des Bildungsministeriums fraglich sei, wenn der Kreis keine Stellungnahme für die Anträge abgäbe, die bereits gestellt worden seien.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren, ob es möglich sei eine Stellungnahme an das Ministerium abzugeben, bevor die Daten und Informationen aller Kommunen vorlägen oder ob abgewartet werden solle bis Daten aller Kommunen geliefert seien.

 

Die Schulrätinnen geben Stellungnahmen für ihre Regionen ab.

 

Nach längerer Diskussion wird beantragt über den Antrag der CDU-Fraktion und die Stellungnahme für das Bildungsministerium „en bloc“ abzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 7                      Ablehnung: 4              Enthaltung: -

 

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 Beschlussvorschlag:

 

  1. Die von der Verwaltung vorgestellten Erkenntnisse aus dem in der Entstehung befindlichen Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen an den Standorten Bornhöved, Leezen, Boostedt, Wahlstedt und Kisdorf kann zur Zeit nicht befürwortet werden, da ohne eine vorliegende Gesamt-Schulentwicklungsplanung des Kreises eine Beurteilung der Sicherung eines gleichmäßigen, wohnortnahen und alle Schularten umfassenden Angebotes nicht möglich ist.
  2. Nach den vorgelegten Unterlagen wird für einige Standorte die Mindestgröße von 300 Schülerinnen und Schülern für eine Gemeinschaftsschule dauerhaft nicht erreicht.
  3. Das Umfeld für die vorgesehenen Standorte von Gemeinschaftsschulen wurde nicht ausreichend berücksichtigt.

 

Entwurf für eine Stellungnahme an das Bildungsministerium

 

Eine Stellungnahme zu der Einrichtung von Gemeinschaftsschulen an den Standorten Bornhöved, Leezen, Boostedt, Wahlstedt und Kisdorf kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgegeben werden, da ohne eine vorliegende Gesamt-Schulentwicklungsplanung des Kreises eine Beurteilung der Sicherung eines gleichmäßigen, wohnortnahen und alle Schularten umfassenden Angebotes nicht möglich ist.

 

Eine umfassende Schulentwicklungsplanung kann vom Kreis Segeberg noch nicht abgegeben werden, da noch nicht alle Kommunen/ Schulträger im Kreis Segeberg eine Beschlussfassung über die künftige Schulform herbeigeführt haben.

 

Nach den vorgelegten Unterlagen wird für einige Standorte die Mindestgröße von 300 Schülerinnen und Schülern für eine Gemeinschaftsschule dauerhaft wohl nicht erreicht.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Zustimmung: 7                      Ablehnung: 4              Enthaltung: -

 

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Anlagen zur Vorlage