16.11.2023 - 6.1 Richtlinie des MSGJFS des Landes S.-H. zur Förd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 16.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Jugend und Bildung
- Bearbeitung:
- Henny David
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Prohn möchte wissen, ob es sich bei den Kindern ausschließlich um ukrainische Kinder handele und wie viele Kinder insgesamt teilnehmen. Frau Terschüren klärt auf, dass diese Maßnahme nur für ukrainische Kinder vorgesehen sei. Es gebe aber auch andere Angebote für Geflüchtete aus allen Ländern. Da der Förderzeitraum noch bis Ende 2023 laufe, liegen noch keine Zahlen vor.
Beschlussvorschlag:
Unter Voraussetzung der Fortsetzung der Richtlinie des MSGJFS des Landes S.-H. zur Förderung von familienunterstützenden Maßnahmen für Geflüchtete – „Aktionsprogramm familienunterstützende Maßnahmen für Geflüchtete“ schlägt der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss vor, der Kreistag beschließt, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Landesmittel aus dem Aktionsprogramm zu beantragen und bedarfsorientiert einzusetzen.
Für das Jahr 2024 sollen entsprechend 10 % der Fördersumme als Eigenanteil laut Verteilerschlüssel des Landes S.-H. bereitgestellt werden.
Die erforderlichen Mittel werden nur bei Verfügbarkeit der Fördersumme verwendet und aus dem bestehenden Budget durch Minderausgaben an anderer Stelle bereitgestellt.
Die Einwerbung zusätzlicher Haushaltsmittel über die Änderungsliste ist insoweit nicht erforderlich.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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88,7 kB
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