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ALLRIS - Auszug

10.10.2023 - 3.2 Sportförderung im Kreis Segeberg: Richtlinien ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es gibt keine Anmerkungen oder Fragen.

 

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Beschlussvorschlag:

a) Den Richtlinien des Kreises Segeberg über die finanzielle Förderung von Sportvereinen im Kreis Segeberg im Rahmen einer Kostenbeteiligung an den Entschädigungen ihrer Übungsleiter*innen und Vereinsmanager*innen entsprechend dem Entwurf der Anlage 3 zu dieser Drucksache sowie den Anlagen 4-8 ( Bestandteil der Richtlinien) wird zugestimmt.

Die Richtlinien treten zum 01.07.2023 in Kraft.

 

Die Verpflichtung zur Umsetzung der Vorgaben zum Kinder-und Jugendschutz (s. § 5) gemäß den bisherigen Richtlinien vom 01.07.2022 wird rückwirkend für die Dauer der Gültigkeit der Richtlinien außer Kraft gesetzt. 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

  5 

 

 

5

SPD

 2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

AfD

 1

 

 

1

FDP

 1

 

 

1

Freie Wähler

1

 

 

1

Gesamt

 12

 

 

12

 

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Anlagen zur Vorlage