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ALLRIS - Auszug

26.09.2023 - 3.1 Antrag des Trägervereins KZ-Gedenkstätte Kalten...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kütbach bedankt sich für die bisherige Unterstützung des Kreises. Die Eröffnung der neuen Dauerausstellung sei für den 02. Februar 2024 geplant. Auch im älteren Teil des Dokumentenhauses fände ein Umbau statt, um unter besseren Rahmenbedingungen mit Gruppen arbeiten zu können. Die Unterstützung des Kreises und Kaltenkirchen sei wichtig, auch um auf andere Fördergeldgeber abzustrahlen. Die bessere Anbindung des ÖPNV sei auch in Arbeit. Der Kreis habe im Rahmen des Nahverkehrplanes beschlossen On-Demand-Verkehre einzuführen. Sein Wunsch sei es, dass dieses Vorhaben möglichst bald umgesetzt werde.

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Beschlussvorschlag:

Die institutionelle Förderung der KZ-Gedenkstätte Springhirsch wird als Aus­nahme gemäß Ziff. 3.7 der Richtlinien des Kreises über die finanzielle Förderung von Maßnahmen vom 01.01.2017 anerkannt und fortgesetzt.

Der Trägerverein der KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen in Springhirsch e.V. soll in den Jahren 2024-2026 im Rahmen einer institutionellen Förderung gemäß den Richtlinien des Kreises Segeberg über die Förderung von Maßnahmen vom 01.01.2027 eine Anteilfinanzierung (Ziff. 3.2) in Höhe von bis zu 30 v.H. der als förderfähig anerkannten Kosten der Maßnahme erhalten.

Ausnahmsweise wird gemäß Ziff. 2.3 der Richtlinien einer Förderung zur Deckung laufender Betriebskosten zugestimmt.

Der Trägerverein soll daher mit folgend genannten, seitens des Fachdienstes im Rahmen der Antragsprüfung ermittelten Summen maximal gefördert werden:

 

Haushaltsjahr 2024: 45.000,00 € (Förderquote 30 %)

Haushaltsjahr 2025: 51.000,00 € (Förderquote 30%)

Haushaltsjahr 2026: 49.000,00 € (Förderquote 30%)

 

Die Förderung durch den Kreis wird nur dann gewährt, wenn seitens des Träger­vereins die Gesamtfinanzierung der Gedenkstätte durch Eigenbeteiligung und die Beteiligung der übrigen Zuwendungsgeber nachgewiesen wird. Einzelheiten sind im öffentlich-rechtlichen Zuwendungsvertrag festzulegen.

 

Da es sich um eine freiwillige Leistung des Kreises handelt, für die bisher kein politischer Beschluss vorliegt, steht der Beschluss unter Finanzierungsvorbehalt bis zum Haushaltsbeschluss des Kreistages im Dezember 2023.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

5

 

 

5

SPD

2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

AfD

1

 

 

1

FDP

1

 

 

1

Freie Wähler

1

 

 

1

Gesamt

12 

 

 

12

 

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Anlagen zur Vorlage