23.03.2023 - 3.13 Vorbereitung der Wahl der Vertrauensleute nach ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.13
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 23.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Uwe Stamer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag
Für die bei den Amtsgerichten Bad Segeberg, Norderstedt und Neumünster zu bildenden Ausschüssen zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen nach § 40 Gerichtsverfassungsgesetz werden von den im Kreistag vertretenen Parteien die nachstehende Anzahl von Vorschlägen für die Wahl der Vertrauensleute abgegeben:
Bei den Amtsgerichten Bad Segeberg und Norderstedt:
Auf die CDU je 2, die SPD je 2, Grüne, FDP und AfD je 1
Beim Amtsgericht Neumünster:
CDU und SPD je 1
Die zu berücksichtigenden Fraktionen melden nach der Sitzung ihre Vorschläge zur Wahl der Vertrauenspersonen an den Fachdienst Rechtsangelegenheiten und Kommunalaufsicht – 30.00 -. Die Wahl der Vertrauensleute erfolgt dann im Kreistag am 12.06.2023.