28.02.2023 - 3.8 Verstetigung externer Wohnungen des Frauenhause...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.8
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 28.02.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Ziele:
- 1. Ziel 1 - moderner öffentlicher Dienstleister; 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Hahn-Fricke spricht sich gegen einen Beschluss zum derzeitigen Zeitpunkt aus. Der Vertrag mit dem Träger laufe bis Ende 2024, somit sei eine Festlegung über eine Verlängerung zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht und nicht notwendig. Außerdem stehe die Zusage für ein 2. Frauenhaus im Kreis noch aus. Sie möchte weiterhin wissen, ob der Mietvertrag und die Arbeitsverträge der Mitarbeiter*innen der Diakonie befristet seien und ob es eine Kostenerstattung gebe, wenn Frauen aus anderen Bundesländern das Frauenhaus in Norderstedt bewohnen.
Frau Rimbach erläutert, dass die Diakonie durch einen Beschluss zu diesem frühen Zeitpunkt Planungssicherheit erlange. Dies sei besonders wichtig, um das vorhandene Personal zu binden. Zur Kostenzusage durch das Land teilt Frau Rimbach mit, dass der Beschluss des Kreises so gefasst werde, dass die Plätze nur so lange finanziert werden, bis das Land die Kosten trage. Die 15 zusätzlichen Plätze seien immens wichtig. Zu den Arbeitsverträgen der Diakonie seien ihr keine Einzelheiten bekannt. Der Mietdauer für das Objekt sei laut Diakonie flexibel vereinbart worden. Frau Höppner macht zur Kostenausgleich für Frauen aus anderen Bundesländern deutlich, dass Frauen aus dem Kreis Segeberg auch in anderen Kreisen oder Bundesländern untergebracht seien und sich die Anzahl vermutlich ausgleiche. Konkret sei ihr nicht bekannt, ob Zahlungen geleistet werden und sagt eine Antwort zu Protokoll zu. Herr Dr. Schmidt ergänzt zum 2. Frauenhaus, dass im Finanzausschuss es Landtags einstimmig beschlossen worden sei, dass diesbezüglich Kontakt mit dem Kreis aufgenommen werden solle, um mögliche Kosten zu ermitteln.
Herr Weber, Herr Hamer und Herr Ahrens vertreten die Auffassung, dass ein Beschluss zu diesem frühen Zeitpunkt Planungssicherheit bringe. Aufgrund der Formulierung, dass die Kosten nur so lange getragen werden, bis das Land diese übernehme, verliere der Kreis durch einen Beschluss nichts. Frau Hahn-Fricke macht deutlich, dass die CDU-Fraktion nicht gegen die Anmietung der Wohnung sei. Es sollen aber die Signale aus dem Land abgewartet werden.
Antwort der Verwaltung zur Kostenübernahme:
Die Kostenerstattung bei einem Zuzug ins Frauenhaus aus einem anderen Bundesland ist in § 36a SGB II geregelt. Danach erhält der kommunale Träger des Jobcenters (also in diesem Fall der Kreis Segeberg) die Kosten für die Unterkunft, für gesondert zu erbringende Leistungen und die Psychosozialen Beratungsleistungen erstattet, wenn eine Frau aus einem anderen Bundesland in das Frauenhaus zieht und SGB II-Leistungen bekommt.
Nach Auskunft des Frauenhauses in Norderstedt gab es keine Fälle, in denen diese Voraussetzungen vorlagen.
Für aus Hamburg untergebrachte Frauen gilt eine Sonderregelung. Hier gibt es eine Vereinbarung zwischen der Landesregierung Schleswig-Holstein und dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, dass eine Kostenerstattung nicht erfolgt.
Für Frauen, die keine Leistungen von Jobcenter erhalten, gibt es keine Kostenerstattung.
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, die Förderung der externen Wohnungen des Frauenhauses Norderstedt mit 15 Plätzen zu verstetigen.
Die Diakonie Hamburg-West/Südholstein erhält zu diesem Zweck für das Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von 237.950 € für 15 Plätze. Für die Folgejahre erhöht sich der Zuschuss anhand folgender Daten:
Anpassung der Personalkosten gemäß Tarifvertrag.
Indexbasierte Anpassung der Sachkosten, sobald die Steigerung 5% des Basiswerts erreicht
Die Diakonie Hamburg-West/Südholstein wird gebeten, jährlich bis zum 31.03. d. J. einen Verwendungsnachweis für das vergangene Jahr vorzulegen und bis zum 30.09. d. J. einen Wirtschaftsplan für das Folgejahr einzureichen.
Dieser Beschluss gilt so lange, bis die Finanzierung der Wohnungen durch das Land erfolgt. Politik und Verwaltung setzen sich gemeinsam dafür ein, dass eine Förderung durch das Land zeitnah erfolgt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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88,1 kB
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