24.11.2022 - 3.20 Neubau Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.20
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 24.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Liegenschaften und Bauprojekte
- Bearbeitung:
- Sabine Kurschat
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kowitz beantragt, den Beschlussvorschlag zu kürzen. Im ersten Absatz solle der zweite Satz und der zweite Absatz komplett gestrichen werden. Es gehe um die Bedarfsfeststellung und die Freigabe der Planungskosten. Mehr müsse im Beschlussvorschlag nicht stehen.
Herr Schroeder erklärt, dass er den Auftrag an die Verwaltung, mit der Kreisfeuerwehrzentrale Abstimmungen vorzunehmen, für schlüssig und wichtig halte. Herr Flak stimmt dem zu und spricht sich ergänzend dafür aus, den zweiten und dritten Satz des ersten Absatzes zu streichen. Herr Kowitz erklärt sich einverstanden.
Änderungsantrag der AfD-Fraktion:
Der 2. und 3. Satz des 1. Absatzes des Beschlussvorschlags („Ein vorläufiger und noch nicht vollständiger Kostenrahmen weist Gesamtkosten von 72 Mio. EUR aus. Eine Fertigstellung ist nicht vor Mitte 2029 zu erwarten“) wird gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung | Anwesende |
CDU | 3 |
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| 3 |
SPD | 3 |
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| 3 |
B 90/ Die Grünen | 2 |
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| 2 |
FDP | 1 |
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| 1 |
AfD | 1 |
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| 1 |
Die LINKE | 1 |
|
| 1 |
Gesamt | 11 |
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| 11 |
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bestätigt den Bedarf für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) auf Basis der Planungsstudie.
Die Veranschlagung von Haushaltsmitteln erfolgt erst nach Vorlage der gem. § 12 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik erforderlichen Unterlagen. Um diese vollständig erstellen zu können, wird der FD 11.60 beauftragt, die Abstimmung des Übungskonzeptes im Außenbereich herbeizuführen und nach Bemessung der konkret erforderlichen Grundstücksgröße die Grundstückssuche durchzuführen. Der Grundstückskauf und die kompletten Planungsunterlagen im Sinne der GemHVO Doppik werden im nächsten Schritt zur Beschlussfassung vorgelegt.
Für die Planungsleistungen im FD 11.60 werden über die Änderungsliste 50.000 EUR im Haushalt 2023 bereitgestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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94,1 kB
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