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ALLRIS - Auszug

10.11.2022 - 3.1 Förderung der Koordination eines Hospiz- und Pa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Stürwohldt führt in die Vorlage ein und erläutert, dass es mehrere Termine mit den Akteuren des Palliativ- und Hospizwesens gegeben habe. Wunsch sei es, schon 2023 mit einer Netzwerkkoordination zu starten. Man sei sich einig, dass eine möglichst unabhängige Stelle als Antragsteller fungieren soll. Der Verein Palliativ Care Region Segeberg Stormarn e. V. solle per Satzungsänderung umgewidmet werden, so dass fristwahrend ein Antrag auf Netzwerkkoordination gestellt werden konnte. Der Beschluss stehe unter dem Vorbehalt der gegenseitigen Förderung durch den Kreis und die Krankenkassen.

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Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, ab 2023 die laufende Förderung der Koordination eines Hospiz- und Palliativnetzwerkes durch eine Netzwerkkoordination im Kreis Segeberg entsprechend § 39d SGBV. Die Förderungshöhe beträgt maximal 15.000,00 € und steht unter dem Vorbehalt, dass sich die Krankenkassen in gleicher Höhe beteiligen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte entsprechend der GKV-Förderrichtlinie einzuleiten.

 

Da es sich um neue freiwillige Leistungen des Kreises handelt, erfolgt die Beschlussfassung unter Finanzierungsvorbehalt bis zum endgültigen Haushaltsbeschluss des Kreistages für das Haushaltsjahr 2023.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

3

 

 

3

SPD

3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

FDP

1

 

 

1

AfD

1

 

 

1

Die LINKE

1

 

 

1

Gesamt

11

 

 

11

 

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Anlagen zur Vorlage