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ALLRIS - Auszug

28.06.2022 - 3.9 Sportförderung im Kreis Segeberg: Richtlinien ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es werden keine Fragen gestellt.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Richtlinien des Kreises Segeberg über die finanzielle Förderung von Sportvereinen im Kreis Segeberg im Rahmen einer Kostenbeteiligung an den Entschädigungen ihrer Übungsleiter*innen und Vereinsmanager*innen werden in der Fassung des vorgelegten Entwurfs (Anlage 2 dieser Vorlage) beschlossen und ersetzen die seit dem 01.01.2019 geltenden Richtlinien. Im ersten Abrechnungsjahr werden die Fördermittel auch während des Zeitraums an Vereine ausgezahlt, in dem es noch nicht zu dem Abschluss der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe und der Vereinbarungen zum Kinder-und Jugendschutz gemäß Sozialgesetzbuch gekommen ist, sofern die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 4

 

 

4

SPD

 3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

FDP

 1

 

 

1

AfD

 1

 

 

1

WI-SE

 1

 

 

1

Gesamt

 12

 

 

12

 

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Anlagen zur Vorlage