26.04.2022 - 3.2 Kunst- und Kulturpreis und des Jugend-Kunst- un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Datum:
- Di., 26.04.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Ziele:
- 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wagner dankt Frau Klimpel für die Ausarbeitung und die Mühe. Er schlägt vor, die Formulierung „in jungen Jahren“ unter Punkt 3.4 anzupassen. Herr Brunkhorst erklärt, man könne den Satz konkretisieren in „Personen oder Gruppen, denen der Jugend-Kunst- und Kulturpreis verliehen wurde, können…“
Auf Nachfrage von Frau Dr. Künzel erklärt Herr Brunkhorst, dass die in der Vorlage genannte Aufzählung der Kategorien nicht abschließend sei und einzelne Gattungen auf Vorschlag aufgenommen werden könnten.
Frau Saß und Herr Wagner formulieren nach kurzer Diskussion gemeinsam, dass die Punkte 3.1 und 3.2 zusammengefasst werden könnten und damit der letzte Satz von Punkt 3.2 entfallen könnte.
Herr Brunkhorst weist auf den Änderungsantrag (TOP 7.1) hin und erläutert, dass er Rechtschreibfehler korrigiert und einige Formulierungen verdeutlicht habe. Herr Wenzel teilt mit, dass die Rechtschreibfehler aufgrund des Antrags bereits korrigiert worden seien. Frau Dr. Künzel stellt fest, dass stilistische Formulierungen einer Ausarbeitung nicht geändert werden sollten, da jeder einen anderen Schreibstil habe. Sie bittet darum, künftig nur inhaltliche Änderungen zu beantragen. Herr Wenzel pflichtet dem bei und stellt dar, dass solche Änderungen nicht wertschätzend für die Mitarbeiter*innen seien. Er weist auf einen Kreistagsbeschluss hin, der die Bedingung für die Nutzung des Gendersternchens regele. Herr Wagner bittet darum, den Beschluss zur Richtlinie nicht als Antrag der CDU-Fraktion darzustellen, da es sich um eine gemeinsam erarbeitete Richtlinie handele. Herr Brunkhorst bringt die Vorlage daher als Antrag des Ausschussvorsitzenden ohne Fraktionsbezug ein.
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises und des Förderpreises Kunst und Kultur des Kreises Segeberg wird in der anliegenden Fassung mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Punkt 3.1 und 3.2 werden zusammengefasst. Der Satz „Diese Einzelpersonen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben“ wird gestrichen.
- Die gelb markierten Formulierungen lt. Änderungsantrag der CDU-Fraktion (DrS/2021/211-2) werden übernommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung | Anwesende |
CDU | 4 |
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| 4 |
SPD | 3 |
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| 3 |
B 90/ Die Grünen | 2 |
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| 2 |
FDP | 1 |
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| 1 |
AfD | 1 |
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| 1 |
WI-SE | 1 |
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| 1 |
Gesamt | 12 |
|
| 12 |
Die erste Preisverleihung nach dieser Richtlinie erfolgt im Jahr 2023 mit allen vorbereitenden Beschlüssen im Jahr 2022. Als Kategorie wird „Bildende Kunst – Thema Corona“
festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
bei Stimmgleichheit abgelehnt
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung | Anwesende |
CDU | 4 |
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| 4 |
SPD |
| 3 |
| 3 |
B 90/ Die Grünen | 2 |
|
| 2 |
FDP |
| 1 |
| 1 |
AfD |
| 1 |
| 1 |
WI-SE |
| 1 |
| 1 |
Gesamt | 6 | 6 |
| 12 |
Die erste Preisverleihung nach dieser Richtlinie erfolgt im Jahr 2023 mit allen vorbereitenden Beschlüssen im Jahr 2022. Als Kategorie wird „Malerei“ festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
bei Stimmgleichheit abgelehnt
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung | Anwesende |
CDU |
| 4 |
| 4 |
SPD | 3 |
|
| 3 |
B 90/ Die Grünen |
| 2 |
| 2 |
FDP | 1 |
|
| 1 |
AfD | 1 |
|
| 1 |
WI-SE | 1 |
|
| 1 |
Gesamt | 6 | 6 |
| 12 |
Die erste Preisverleihung nach dieser Richtlinie erfolgt im Jahr 2023 mit allen vorbereitenden Beschlüssen im Jahr 2022. Als Kategorie wird „Bildende Kunst ohne eine Themenvorgabe“
festgelegt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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152,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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14,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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203 kB
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4
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(wie Dokument)
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101,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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156,8 kB
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