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ALLRIS - Auszug

22.03.2022 - 3.10 Bauliche Inbetriebnahme des Bürogebäudes

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kowitz fragt nach, wann die Fertigstellung geplant und ob noch eine Verpflichtungsermächtigung erforderlich sei. Herr Schrenk berichtet, dass die Fertigstellung in 2022 erfolgen werde.

 

Mitteilung der Verwaltung:

Die Fertigstellung wird voraussichtlich im Mai 2022 erfolgen. Eine Verpflichtungsermächtigung ist mit Beschluss im Dezember 2020 eingestellt worden, in 2022 werden die Mittel fließen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreistag genehmigt gem. § 57 Kreisordnung (KrO) i.V.m. § 82 Gemeindeordnung (GO) die im Haushaltsjahr 2022 im Budget des Fachbereiches IV benötigten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 500.000 €.

Der Fachdienst 11.60 wird beauftragt die bauliche Inbetriebnahme wie beschrieben weiter umzusetzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 4

 

 

4

SPD

 3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

2

FDP

 1

 

 

1

AfD

 

 

 

-

WI-SE

 1

 

 

1

Gesamt

 11

 

 

11

 

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Anlagen zur Vorlage