10.03.2022 - 3.3 Richtlinien zur Förderung der musikalischen Bil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 10.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
- Ziele:
- 8. kein strategisches Ziel betroffen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Richtlinien des Kreises Segeberg zur Ermäßigung der Teilnahmebeiträge/-entgelte für Unterrichtsangebote der Musikschulen in öffentlicher Trägerschaft im Kreis Segeberg zwecks Förderung der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen gemäß dem beigefügten Entwurf. Die Richtlinien treten am 01.01.2022 in Kraft. Für die Musikschule der Stadt Norderstedt treten die Richtlinien am 01.08.2022 in Kraft. Die bisherigen Regelungen über die Ermäßigung der Teilnahmebeiträge/-entgelte entfallen mit Inkrafttreten der neuen Richtlinien.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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96,4 kB
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