04.11.2021 - 3.6 Vertrag zwischen dem Kreis Segeberg und dem Ver...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 04.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr von Essen verlässt wegen Befangenheit den Raum.
Frau Baierl und Herr Klinke erklären, dass auch hier ein Präzedenzfall geschaffen werde, der für andere Vereine ein Beispiel sein könne. Frau Saggau teilt mit, dass sie keinen Präzedenzfall sehe, weil es sich hier um die Schaffung von gleichen Verhältnissen bei Gehaltszahlungen handele.
Herr Schroeder verweist auf die Entwicklung des Arbeitsmarktes, auf die reagiert werden müsse um Personal zu bekommen und halten zu können. Frau Schultz schließt sich dem an und erläutert, dass die Aufgaben genau im neuen Vertrag beschrieben seien und hierfür müssen angemessene Gehälter gezahlt werden. Der Landrat ergänzt, dass es sich um zwei verschiedene Fälle handele. Im Fall der Diakonie sollte der Kreis für Leistungen bezahlen, die nicht erbracht worden seien. Im Fall des VJKA gehe es um Zahlungen für neu ausgehandelte Leistungen.
Beschlussvorschlag:
Der als Anlage 3 beigefügte Entwurf (samt Anlagen) des unbefristeten Vertrages mit dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e. V. (VJKA) zur weiteren Übertragung und Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturarbeit des Kreises Segeberg sowie zur weiteren Bezuschussung desselben in Form einer Institutionellen Förderung soll ab 01.01.2022 mit Festsetzung der Höchstzuwendungen für die Jahre 2022-2026 geschlossen werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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