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ALLRIS - Auszug

23.09.2021 - 7 Vertretungsmodell für die Kindertagespflege - A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Pohlmann erläutert, dass das Vertretungsmodell im Jugendhilfeausschuss ausführlich diskutiert worden sei. Die Tagespflegepersonen könnten jetzt aussuchen, wer die Vertretung übernehmen solle. Dies sei nun auch finanziell hinterlegt. Es müsse sichergestellt werden, dass es genug Nachwuchs-Tagespflegepersonen gebe.

 

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Beschluss:

Das neu erarbeitete Vertretungsmodell des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 22 bis § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wird mit Wirkung zum 01.01.2022 in Form des beigefügten Entwurfes (Anlage 1) beschlossen. Die Neufassung der Satzung des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 22 bis 24 SGB VIII mit Wirkung zum 01.01.2022 wird entsprechend erweitert die Vertretungsregelung.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

22 

 

 

22 

SPD

 12

 

 

 12

B 90/ Die Grünen

 8

 

 

 8

FDP

 5

 

 

 5

AfD

 4

 

 

 4

WI-SE

 3

 

 

 3

Freie Wähler

2

 

 

2

Die Linke

2

 

 

2

Gesamt

 58

 

 

 58

 

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Anlagen zur Vorlage