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ALLRIS - Auszug

21.09.2021 - 3.1 Sportförderung im Kreis Segeberg : Anpassung de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Lessing merkt an, dass der BKS nur über a, b und c abgestimmt habe und bittet, dies im Beschlussvorschlag zu berücksichtigen.

Der Kreispräsident schlägt folgende Formulierung für d) vor: „Die Anpassung des Aufgabenübertragungsvertrags mit dem Kreissportverband wird auf den Hauptausschuss übertragen. Somit müsse der Beschluss nicht erneut in den Kreistag.

 

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Beschlussvorschlag:

a) der Kreis fördert ab dem Jahr 2022 die Investitionsvorhaben zwecks Neubau sowie der Verbesserung von Sportstätten mit einer Fördersumme in Höhe von 1.055.000 EUR jährlich, befristet bis einschließlich des Jahres 2024. Der Aufgabenübertragungsvertrag ist entsprechend anzupassen.

 

b) der Kreis fördert ab dem Jahr 2022 die Umsetzung der Digitalisierung des Sports (kreisweite Vernetzung der Vereine mit dem KSV, Sportstättenkataster und Onlineantragsverfahren für die Kreiszuschüsse) im Kreis Segeberg mit einer Fördersumme in Höhe von 25.000  EUR jährlich. Der Aufgabenübertragungsvertrag ist entsprechend anzupassen.

 

c) der Kreissportverband erhält über das Jahr 2021 hinaus befristet bis Ende des Jahres 2024 den erhöhten Verwaltungskostenzuschuss in Höhe von 72.000 EUR. Der Verwaltungskostenzuschuss wird laufend um die tariflichen Erhöhungen angepasst. Der Aufgabenübertragungsvertrag ist entsprechend anzupassen.

 

d) Die Anpassung des Aufgabenübertragungsvertrags mit dem Kreissportverband wird auf den Hauptausschuss übertragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 4

 

 

 4

SPD

 3

 

 

 3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

 2

FDP

 1

 

 

 1

AfD

 

 1

 

 1

WI-SE

 1

 

 

 1

Gesamt

 11

 1

 

 12

 

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Anlagen zur Vorlage