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ALLRIS - Auszug

09.09.2021 - 4.1 Antrag des Trägers KAST e. V. zur Durchführung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Pahl bezieht sich auf die Abrechnung des Kilometergeldes. Dabei werde der Zeitaufwand extra bezahlt. Er fragt nach, ob dies korrekt sei. Herr Dr. Schmidt erklärt, dass aus seiner Sicht nichts dagegen spreche, den Zeitaufwand als Arbeitszeit abzurechnen. Frau Höppner-Reher ergänzt, dass der eigentliche Arbeitsplatz in Neumünster liege und dass die Fahrtzeit natürlich Arbeitszeit sei, da ansonsten kein Kurs in Bad Segeberg angeboten werden würde.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Kreis Segeberg bewilligt dem Träger KAST e. V. zur Durchführung der Täterarbeit im Kontext häusliche Gewalt im Kreis Segeberg im Jahr 2022 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 10.000 €. Der Zuschuss dient zur Finanzierung zusätzlicher Kosten, die dem Verein bei der Durchführung der Aufgabe im Kreis Segeberg entstehen und die nicht durch Mittel des Landes Schleswig-Holstein abgedeckt sind.

 

Die Mittel werden im Haushalt 2022 zur Verfügung gestellt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4 

 

 

4 

SPD

 3

 

 

 3

B 90/ Die Grünen

 2

 

 

 2

FDP

 1

 

 

 1

AfD

 1

 

 

 1

WI-SE

 1

 

 

 1

Gesamt

 12

 

 

 12

 

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Anlagen zur Vorlage