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ALLRIS - Auszug

17.08.2021 - 3.3.2 Entscheidung über die Förderung von Vorhaben ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Wilkening stellt das Projekt vor. Herr Wagner erkundigt sich, ob ein längerfristiges Budget für Frau Wilkening sinnvoll sei, um nicht für jedes Projekt erneut einen Antrag stellen zu müssen. Frau Wilkening bejaht dies und dankt für die Unterstützung seitens des Kreises.

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Beschlussvorschlag:

1. Antragsberechtigung

 

Aufgrund Ihrer besonderen Aufgaben und Stellung wird der Fachberaterin für Kulturelle Bildung im Kreis Segeberg eine grundsätzliche Antragsberechtigung nach der Allgemeinen Richtlinie für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg i.V.m. den jeweils geltenden Grundsätze für die För­derung von Kunst und Kultur zugesprochen.

Vorrang soll weiterhin die Förderung über ein am Projekt beteiligten Verein / Verband aus dem Kreisgebiet haben.

 

2. Projektförderung

 

Das von der Fachberaterin für Kulturelle Bildung im Kreis Segeberg initiierte Projekt „Kultur trifft Leerstand“ wird im Jahr 2021 mit einem Betrag in Höhe von maximal 4.375 EUR (~50% der Kosten) gefördert.

 

Der genannte Betrag stellt die Förderobergrenze dar. Maßgeblich für den kon­kreten Förderbetrag ist die Sicherstellung des eingereichten Finanzierungsplanes. Die Beschlussfassung erfolgt insofern vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch die Verwaltung, ebenso zur Prüfung der Mittelverwendung und evt. Rück­forderung.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4 

 

 

 4

SPD

2 

 

 

 2

B 90/ Die Grünen

2 

 

 

 2

FDP

1 

 

 

 1

AfD

1 

 

 

 1

WI-SE

1 

 

 

 1

Gesamt

11 

 

 

 11

 

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Anlagen zur Vorlage