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ALLRIS - Auszug

17.08.2021 - 4.2 Gesetzesvorhaben Rechtsanspruch auf Tagesbetreu...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Füller erläutert, dass die Tagesbetreuung bisher von den Schulträgern finanziert worden sei. Es gebe kein feststehendes Konstrukt zu Ausgestaltung, Qualität, Voraussetzungen oder Betreuungszeiten. Per Gesetz sei eine Betreuungszeit von 8 Stunden pro Tag bei 4 Wochen Schließzeit vorgesehen. Die Schulträger müssten die Räume schaffen und Personal einstellen. Hier müssten dringend Standards definiert werden, sonst seien Planungen kaum möglich. Die finanziellen Herausforderungen seien erheblich.

 

Herr Stankat ergänzt, dass im Kreis rund 10.000 Kinder betroffen seien und die Nachfrage steige. Frau Rode teilt mit, dass das Bewusstsein in den Kommunen groß sei. Die erforderlichen Baumaßnahmen seien jedoch für kleine Gemeinden nicht zu finanzieren.

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Anlagen zur Vorlage