27.05.2021 - 3.1 Förderung von Projekten nach Ziffer 2.2.3 der R...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 27.05.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe
- Bearbeitung:
- Jan-Hauke Heinze
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stankat erläutert auf Nachfrage von Frau Saggau, dass es in der Richtlinie zwei Wertgrenzen gebe. Über Ausgaben bis 10.000 € entscheide die Verwaltung, über Ausgaben bis 20.000 € der Jugendhilfeausschuss.
Projekte sollten nicht dauerhaft gefördert werden. Es müsse entschieden werden, bestimmte Projekte zu streichen oder zu einem Regelangebot zu machen. Hierfür sei eine Änderung der Richtlinie notwendig. Bei einer Verstetigung von Projekten sei nach Vergaberecht jeweils eine Ausschreibung notwendig. Der Fachdienst sei deshalb bereits in Abstimmung mit der Vergabestelle. Voraussichtlich könne nach der Sommerpause ein geänderter Richtlinienentwurf vorgelegt werden.
Herr von Essen erkundigt sich, warum der Verein Regenbogen nur einen Zuschuss von 20.000 € erhalte, obwohl die Ausgaben lt. Anlage 21.500 € betragen haben. Herr Stankat erklärt, dass 20.000 € die Höchstsumme sei. Der Restbetrag müsse aus Eigenmitteln finanziert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, in Anwendung der Richtlinie zur Stärkung sozialräumlicher Angebote im Rahmen von Regionalbudgets vom 01.11.2018, die Förderung folgender Projekte nach Ziffer 2.2.3 im Jahr 2021:
a) Intensivpädagogische Hausaufgabengruppe Henstedt- Ulzburg
b) Hausaufgabengruppe Kaltenkirchen
c) Kindergruppe Frühintervention Wahlstedt
d) Eltern- Kind- Treff in Wahlstedt
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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