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ALLRIS - Auszug

06.05.2021 - 9 Finanzielle Förderung der Volkshochschulen im K...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es erfolgt keine Aussprache.

 

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Beschluss:

1. Die Volkshochschulen im Kreis Segeberg werden in den Jahren 2022 ff. für die im Sachverhalt zur Vorlage DrS 2016/204-1

genannten Angebotsbereiche (1-4) mit jährlich 80.130,00 Euro bis zum Jahr 2026 gefördert  (Strukturförderung) .

 

2. Für die Fortsetzung der Integrationsarbeit erhalten die hauptamtlichen Volkshochschulen in Bad Segeberg, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg und Norderstedt als BAMF Schulungsort jeweils eine Summe in Höhe von 10.000,00 Euro jährlich.

 

3. Für die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie erhalten die hauptamtlichen Volkshochschulen in Bad Segeberg, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg und Norderstedt ab dem Jahr 2022 jeweils eine Summe in Höhe von 10.000,00 Euro jährlich.

 

4. Die Verwaltung wird mit dem Abschluss entsprechender Förderverträge beauftragt.

 

6. Die Volkshochschulen verpflichten sich, jährlich im Ausschuss über ihre Arbeit zu berichten

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

 22

 

 

 22

SPD

 11

 

 

 11

B 90/ Die Grünen

 9

 

 

 9

FDP

 5

 

 

 5

AfD

 5

 

 

 5

WI-SE

 3

 

 

 3

Freie Wähler

 2

 

 

 2

Die Linke

 2

 

 

 2

Gesamt

 59

 

 

 59

(1 stimmberechtigtes Mitglied nicht im Raum)

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Anlagen zur Vorlage