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ALLRIS - Auszug

27.04.2021 - 4.5 Antrag der Jüdischen Gemeinde Bad Segeberg auf ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Wenzel erläutert, dass das Vorhaben der jüdischen Gemeinde sehr unterstützenswert sei und daher auch ein Bericht der Verwaltung erstellt wurde. Rein aus formalen Gründen musste die Verwaltung den Antrag ablehnen. Im Ablehnungsbescheid werde deutlich begründet, dass es sich lediglich um formale Gründe handele.  Es gebe Probleme, da der Antragsteller keine Kommune und damit nicht antragsberechtigt sei. Es habe Gespräche mit Vertretern*innen der jüdischen Gemeinde und der Stadt Bad Segeberg gegeben, in denen mögliche Lösungswege skizziert wurden.

 

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Anlagen zur Vorlage