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ALLRIS - Auszug

11.03.2021 - 3.1 Auswirkungen der Corona-Krise auf Förderungen d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Frau Oelschlägel erklärt Herr Stankat, dass die Stornokosten für corona-bedingt abgesagte Fahrten übernommen werden.

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Beschlussvorschlag:

a) Ferien- und Freizeitmaßnahmen

Der Kreisjugendring Segeberg e.V. (KJR) kann bei der Bearbeitung von Anträgen nach den Ziffern 4 und 5 der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung der Jugendarbeit diese in der Zeit zwischen 01.04.2021 – 31.10.2021 auch fördern, wenn sie nur eintägig (Dauer mind. 8 Stunden) angeboten werden, weil mehrtägige Fahrten nicht durchführbar sind.

Für Fahrten, für die nach der o.g. Richtlinie Zuschüsse beantragt werden können, können pandemiebedingte Stornokosten im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel übernommen werden. Diese Erstattungsmöglichkeit besteht nur, wenn der Zuschussantrag für die Fahrt vorab beim KJR bekannt war und die Antragsstellenden alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um mögliche Stornokosten zu vermeiden. Dieses ist bei der Antragstellung gegenüber dem KJR nachzuweisen.

 

b) Jugendleiter*innenentschädigung

Der Kreisjugendring Segeberg e.V. kann bei der Bearbeitung der Juleica-Entschädigungsanträge nach den Richtlinien des Kreises Segeberg für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendgruppenleiter*innen für das Jahr 2021 auf den Nachweis der mindestens halbjährigen und regelmäßigen Tätigkeit verzichten.
Die anteilige Entschädigung gemäß Richtlinie ist weiter für die Personen anzuwenden, deren Juleica erst im Laufe des Kalenderjahres ausgestellt wurde.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

4

 

 

4

SPD

2

 

 

2

B 90/ Die Grünen

1

 

 

1

FDP

1

 

 

1

AfD

1

 

 

1

Freie Träger

4

 

 

4

Gesamt

13

 

 

13